Deutschunterricht im Nationalsozialismus (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Altes und Neues von den 'ungenauen Wissenschaften'), Veranstaltung: Altes und Neues von den "ungenauen Wissenschaften",...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Altes und Neues von den 'ungenauen Wissenschaften'), Veranstaltung: Altes und Neues von den "ungenauen Wissenschaften", Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933, wurde der Unterricht durch die Deutschkunde-Bewegung stark reformiert. Das Hauptziel des Unterrichts war nun nicht mehr, die Schüler zu bilden, sondern sie zu einem ideologischen Gemeinschaftssinn zu erziehen. "Erst dem jungen Menschen, der in Wehrgemeinschaft und Arbeitsdienst die lebendige Volksgemeinschaft erfahren und bewährt hat, kann der geistige Sinn der Volksgemeinschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft durch die geistige Erziehung nahegebracht werden." (Riedel, Kai. Schülerauslese an höheren Schulen. Erlaß vom 27.03.1935). Man erzog die Kinder dazu, sich nicht als Individuum, sondern als Mitglied des deutschen Volkes zu sehen. Dies galt sowohl für die Höhere, als auch für die Volksschule. Die Schüler wurden gezielt auf ihre spätere Aufgabe in der Gesellschaft geschult. Die Mädchen zu guten Müttern und Hausfrauen, die Männer zu sportlichen und starken Soldaten. Die intellektuelle Bildung trat in dieser Zeit komplett in den Hintergrund. Die Schüler stellten die Basis für ein neues, deutsches, nationalsozialistisches Volk, da Kinder noch frei von Wertvorstellungen und leicht zu beeinflussen sind.
Der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel war das ,Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums' vom 07. April 1933. Dieses Gesetzt regelte, dass nur die Beamten ihre Stelle behalten durften, welche nationaler Auffassung, arisch und kein Mitglied kommunistischer Partein waren. "Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen" (§3); "Beamte die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jeder Zeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes..." (§4) (Riedel, Kai. Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums) Eine Ausnahme gab es bei Beamten, welche im 1. Weltkrieg an der Front standen.
Der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel war das ,Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums' vom 07. April 1933. Dieses Gesetzt regelte, dass nur die Beamten ihre Stelle behalten durften, welche nationaler Auffassung, arisch und kein Mitglied kommunistischer Partein waren. "Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen" (§3); "Beamte die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jeder Zeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes..." (§4) (Riedel, Kai. Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums) Eine Ausnahme gab es bei Beamten, welche im 1. Weltkrieg an der Front standen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Wehmeier
- 2006, 1. Auflage, 18 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638514145
- ISBN-13: 9783638514149
- Erscheinungsdatum: 28.06.2006
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eBook Informationen
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