Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei stillen Gesellschaften unter Betrachtung nach HGB und IFRS (PDF)
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erfassung der stillen Beteiligung stellt...
sofort als Download lieferbar
eBook (pdf)
16.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei stillen Gesellschaften unter Betrachtung nach HGB und IFRS (PDF)“
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erfassung der stillen Beteiligung stellt in der handelsrechtlichen Rechnungslegung ein
umstrittenes Thema des Bilanzrechts dar. Dies liegt daran, dass es sich je nach gesellschaftsrechtlicher
Ausgestaltung der Beteiligung entweder um Eigenkapital oder Fremdkapital
handeln kann. Zudem kommt hinzu, dass es unzählig viele zivilrechtliche Ausgestaltungsformen
der stillen Gesellschaft gibt, bei welchen die Grenze zwischen Eigen- und Fremdkapitalcharakter
nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Der Schwerpunkt in der Diskussion liegt
vor allem im Handelsrecht darin, die stille Gesellschaft mit überwiegendem Fremdkapitalcharakter
von derjenigen mit überwiegendem Eigenkapitalcharakter abzugrenzen und in der
Folge den entsprechenden Ausweis zu treffen. Deshalb liegt hinsichtlich der Passivierungsproblematik
der Beteiligung des Stillen noch kein einheitliches Meinungsbild vor.1
Zur Untersuchung des Abgrenzungsproblems wird in der folgenden Projektarbeit zunächst
auf die grundlegenden Begriffe der Thematik, wie Stille Gesellschaft, Mezzanine sowie auf
Eigen- und Fremdkapital eingegangen. Im Anschluss wird die Bilanzierung der stillen Einlage
als Fremd- oder Eigenkapital nach den Rechnungslegungsvorschriften HGB und IFRS dargestellt
und verglichen. Als letztes werden die Konsequenzen der Bilanzierung unter dem
Aspekt von Basel II aufgezeigt.
umstrittenes Thema des Bilanzrechts dar. Dies liegt daran, dass es sich je nach gesellschaftsrechtlicher
Ausgestaltung der Beteiligung entweder um Eigenkapital oder Fremdkapital
handeln kann. Zudem kommt hinzu, dass es unzählig viele zivilrechtliche Ausgestaltungsformen
der stillen Gesellschaft gibt, bei welchen die Grenze zwischen Eigen- und Fremdkapitalcharakter
nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Der Schwerpunkt in der Diskussion liegt
vor allem im Handelsrecht darin, die stille Gesellschaft mit überwiegendem Fremdkapitalcharakter
von derjenigen mit überwiegendem Eigenkapitalcharakter abzugrenzen und in der
Folge den entsprechenden Ausweis zu treffen. Deshalb liegt hinsichtlich der Passivierungsproblematik
der Beteiligung des Stillen noch kein einheitliches Meinungsbild vor.1
Zur Untersuchung des Abgrenzungsproblems wird in der folgenden Projektarbeit zunächst
auf die grundlegenden Begriffe der Thematik, wie Stille Gesellschaft, Mezzanine sowie auf
Eigen- und Fremdkapital eingegangen. Im Anschluss wird die Bilanzierung der stillen Einlage
als Fremd- oder Eigenkapital nach den Rechnungslegungsvorschriften HGB und IFRS dargestellt
und verglichen. Als letztes werden die Konsequenzen der Bilanzierung unter dem
Aspekt von Basel II aufgezeigt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Vivian Ziegenhagen
- 2014, 1. Auflage, 34 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656597464
- ISBN-13: 9783656597469
- Erscheinungsdatum: 19.02.2014
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.59 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei stillen Gesellschaften unter Betrachtung nach HGB und IFRS"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei stillen Gesellschaften unter Betrachtung nach HGB und IFRS".
Kommentar verfassen