Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls (PDF)
Eine Einführung
Dieser Band gibt einen Überblick über die Außenpolitik des Heiligen Stuhls mit einem besonderen Schwerpunkt auf seiner friedenspolitischen Aktivität. Ausgehend von einem kurzen historischen Abriss der Entwicklung des Papsttums, des Kirchenstaates und des...
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Produktinformationen zu „Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls (PDF)“
Dieser Band gibt einen Überblick über die Außenpolitik des Heiligen Stuhls mit einem besonderen Schwerpunkt auf seiner friedenspolitischen Aktivität. Ausgehend von einem kurzen historischen Abriss der Entwicklung des Papsttums, des Kirchenstaates und des Heiligen Stuhls wird zunächst die völkerrechtliche Stellung sowie das (außen-) politische Entscheidungssystem des Heiligen Stuhls auf der Basis wesentlicher Aspekte der Organisation, des Selbstverständnisses und der Lehre der katholischen Kirche erläutert. Daran schließt sich eine Analyse der außenpolitischen Zielsetzungen und Handlungen des Heiligen Stuhls zwischen dem Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute an. Schwerpunkte bilden hier die päpstlichen Friedensinitiativen in den Weltkriegen, die grundsätzlichen Positionen gegenüber Kommunismus und Faschismus sowie die Auffassungen und das Verhalten des Heiligen Stuhls während des Ost-West-Konflikts. Für die Zeit nach dem Kalten Krieg liegt der Fokus auf dem friedenspolitischen Programm und Engagement des Heiligen Stuhls in den Golfkriegen, den Balkankonflikten und dem "Krieg gegen den Terror" sowie auf den grundsätzlichen Positionen zu den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Lese-Probe zu „Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls (PDF)“
2 Historischer Hintergrund xx (S. 18) 2.1 Die Rolle des Papstes in der internationalen Politik bis ins 16. Jahrhundert
2.1.1 Konsolidierung des Papsttums und Entstehung des Kirchenstaats
Der Heilige Stuhl (oder synonym dazu der Apostolische Stuhl) ist die legaldefinitorische Bezeichnung für den Papst und/oder die in seinem Namen tätigen Stellen der römischen Kurie (...). Ursprünglich Bezeichnung für Bischofssitze, die von Aposteln gegründet wurden (...), [ist er] heute nur mehr für die Kathedra Petri, das Amt des Bischofs von Rom, zulässig.
Mit dieser objektivierenden Bezeichnung der obersten Hirtengewalt greift die Sprach- und Begriffsbildung auf das uralte Symbol des Richter- oder Königthrons als Ausdruck von Herrschaftsmacht zurück (Schnizer 2001: 445f.).
Der Papst, d.h. der Heilige Stuhl (Sancta Sedis, Santa Sede) besitzt dabei grundsätzlich Rechtssubjektivität wegen seiner Qualität als moralische Person (...) als Deduktion aus der göttlichen Ordnung (Schnizer 2001: 446). Vereinfacht lässt sich sagen, dass angesichts der zentralen innerkirchlichen Leitungsfunktion des Papstes die Institution des Heiligen Stuhls gleichbedeutend mit dem seit 2.000 Jahren bestehenden Papsttum und der in ihm verkörperten Führung der katholischen Kirche ist.
Bevor wir auf die einzigartigen rechtlichen, organisatorischen und politischen Besonderheiten des Heiligen Stuhls eingehen, wie sie sich heute gestalten, erscheint es angesichts dieser unauflöslichen definitorischen Verbindung von Heiligem Stuhl, Papst und katholischer Kirche zunächst sinnvoll, sich in einem kurzen Abriss den international relevanten historischen Entwicklungslinien des Papsttums als Hintergrundfolie aktueller Strukturen und Entwicklungen zu widmen.
Ein solcher Abriss der Entwicklung der internationalen Position des Heiligen Stuhls beginnt sinnvollerweise mit dem Auftakt des 4. Jahrhunderts. Bis dahin war die Geschichte der Kirche und der Päpste in erster Linie
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durch die mehr oder weniger intensive Verfolgung des Christentums im Römischen Reich und die allmähliche Etablierung der neuen Religion in der polytheistischen Glaubenslandschaft des Imperiums gekennzeichnet.
Mit der Konstantinischen Wende im Jahr 313 änderte sich die Situation des Christentums und der Kirche grundlegend: Nunmehr wurden sie nicht mehr verfolgt, sondern staatlich respektiert und durchaus gefördert, wodurch sich zugleich ein enges Verhältnis zwischen Staat und Kirche mit entsprechenden Ansprüchen des Kaisers ergab: Die Kirche wurde von einem Fremdkörper zu einer Stütze des römischen Staates (Müller 1916: 40-45, Fischer-Wollpert 2004: 215-218).
Nachdem das Römische Reich im Jahr 395 geteilt wurde und sich der machtpolitische und administrative Schwerpunkt mehr und mehr nach Byzanz (Konstantinopel) verlagerte, konnten sich die Päpste ein relativ hohes Maß an Autonomie bewahren. In der Folge entwickelte und festigte sich bis zum 6. Jahrhundert der Anspruch des (235 erstmals bezeugten) Bischofs von Rom, als Nachfolger des Apostel Petrus eine Sonderstellung und den Vorrang unter den Bischöfen innezuhaben.
Seit Papst Gregor I. (590-604) war der Primat des Papstes innerhalb der abendländischen Kirche gesichert (Meyer 2001: 622-631). Gleichzeitig gewann der Heilige Stuhl seit dem 6. Jahrhundert in Folge von Schenkungen der Kaiser und des Adels einen großen Grundbesitz im Umland von Rom, in Süditalien und auf Sizilien, später auch in Südgallien, auf Korsika und Sardinien, sowie in Nordafrika.
Wesentliche Beweggründe dafür waren, dass die römischen Adeligen teilweise in den geistlichen Dienst eintraten oder angesichts der zunehmenden Germaneneinfälle die Unterhaltskosten für ihre Güter nicht mehr tragen konnten. Die italienischen Besitzungen um Rom, das Patrimonium Petri, bildeten den Grundstock für die weltliche Macht der Päpste und den Kern des späteren Kirchenstaates.
Mit der Konstantinischen Wende im Jahr 313 änderte sich die Situation des Christentums und der Kirche grundlegend: Nunmehr wurden sie nicht mehr verfolgt, sondern staatlich respektiert und durchaus gefördert, wodurch sich zugleich ein enges Verhältnis zwischen Staat und Kirche mit entsprechenden Ansprüchen des Kaisers ergab: Die Kirche wurde von einem Fremdkörper zu einer Stütze des römischen Staates (Müller 1916: 40-45, Fischer-Wollpert 2004: 215-218).
Nachdem das Römische Reich im Jahr 395 geteilt wurde und sich der machtpolitische und administrative Schwerpunkt mehr und mehr nach Byzanz (Konstantinopel) verlagerte, konnten sich die Päpste ein relativ hohes Maß an Autonomie bewahren. In der Folge entwickelte und festigte sich bis zum 6. Jahrhundert der Anspruch des (235 erstmals bezeugten) Bischofs von Rom, als Nachfolger des Apostel Petrus eine Sonderstellung und den Vorrang unter den Bischöfen innezuhaben.
Seit Papst Gregor I. (590-604) war der Primat des Papstes innerhalb der abendländischen Kirche gesichert (Meyer 2001: 622-631). Gleichzeitig gewann der Heilige Stuhl seit dem 6. Jahrhundert in Folge von Schenkungen der Kaiser und des Adels einen großen Grundbesitz im Umland von Rom, in Süditalien und auf Sizilien, später auch in Südgallien, auf Korsika und Sardinien, sowie in Nordafrika.
Wesentliche Beweggründe dafür waren, dass die römischen Adeligen teilweise in den geistlichen Dienst eintraten oder angesichts der zunehmenden Germaneneinfälle die Unterhaltskosten für ihre Güter nicht mehr tragen konnten. Die italienischen Besitzungen um Rom, das Patrimonium Petri, bildeten den Grundstock für die weltliche Macht der Päpste und den Kern des späteren Kirchenstaates.
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Autoren-Porträt von Ralph Rotte
Dr. Ralph Rotte ist Professor für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Ralph Rotte
- 2008, 2007, 320 Seiten, Deutsch
- Verlag: VS Verlag für Sozialw.
- ISBN-10: 3531904124
- ISBN-13: 9783531904122
- Erscheinungsdatum: 15.04.2008
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eBook Informationen
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Pressezitat
"[...] der Band [bietet] einen fundierten und aktualisierten Überblick über die besondere Rolle des Heiligen Stuhls sowie seine umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Internationalen Politik." ZPol - Zeitschrift für Politikwissenschaft, 04/2007
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