Die Durchführung einer Unterschlagungsprüfung durch den Wirtschaftsprüfer (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Unterschlagung im Strafrecht wird verfolgt nach § 246 StGB. Dort heißt es: "Wer
eine...
eine...
sofort als Download lieferbar
eBook (ePub)
16.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Durchführung einer Unterschlagungsprüfung durch den Wirtschaftsprüfer (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Unterschlagung im Strafrecht wird verfolgt nach § 246 StGB. Dort heißt es: "Wer
eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,"...".
Auch der Versuch ist strafbar.1 Im Strafrecht ist es oft schwer festzustellen, welche
Straftat letztendlich zu verfolgen und zu bestrafen ist. Um eine Unterschlagung zu
begehen oder zu verdecken, werden oft gleichzeitig andere Straftatbestände erfüllt,
wie z.B. die der Untreu, des Betrugs und der Urkundenfälschung. 2 Außerdem ist die
strafrechtliche Abgrenzung der Unterschlagung vom Diebstahl auch heute noch ein
Streitpunkt.
Im wirtschaftlichen Sinne ist unter einer Unterschlagung jede bewusste Handlung
verstanden, die zur Schädigung des Unternehmens und gleichzeitig zur persönlichen
Bereicherung führt. Deswegen ist der Begriff der wirtschaftlichen Unterschlagung
mit dem Begriff "dolose Handlungen" gleichzusetzen. Denn "Dolose Handlungen
zielen stets bewusst auf die Schädigung des Unternehmens und die persönliche
Bereicherung des Täters ab und stellen damit bewusste Verstöße mit
Bereicherungsabsicht dar."3 "Die Unterschlagungsprüfung ist eine Sonderprüfung mit dem Ziel,
Unterschlagungen aufzudecken, möglichst den oder die Täter zu überführen und
damit die Voraussetzungen für Regressansprüche zu schaffen und schließlich
beizutragen, daß künftige dolose Handlungen dieser Art vermieden werden
können."4 Auftraggeber für die Unterschlagungsprüfung ist die
Unternehmensleitung. 5 Der Prüfungsauftrag erfolg schriftlich. Der Auftrag kann in
Abhängigkeit davon erfolgen, ob Verdachtsmomente vorliegen oder nicht.
[...]
1 § 246 Abs. III StGB
2 Vgl. Schedlbauer, H., Sonderprüfungen, 1984, S. 338.
3 S. Sell, K., Aufdeckung von Bilanzdelikten, 1999, S. 4.
4 S. Schedlbauer, H., Sonderprüfungen, 1984, S. 338.
5 Vgl. Hofmann, R., Unterschlagungsprüfung und Unterschlagungsprophylaxe, 1997, S. 256.
eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,"...".
Auch der Versuch ist strafbar.1 Im Strafrecht ist es oft schwer festzustellen, welche
Straftat letztendlich zu verfolgen und zu bestrafen ist. Um eine Unterschlagung zu
begehen oder zu verdecken, werden oft gleichzeitig andere Straftatbestände erfüllt,
wie z.B. die der Untreu, des Betrugs und der Urkundenfälschung. 2 Außerdem ist die
strafrechtliche Abgrenzung der Unterschlagung vom Diebstahl auch heute noch ein
Streitpunkt.
Im wirtschaftlichen Sinne ist unter einer Unterschlagung jede bewusste Handlung
verstanden, die zur Schädigung des Unternehmens und gleichzeitig zur persönlichen
Bereicherung führt. Deswegen ist der Begriff der wirtschaftlichen Unterschlagung
mit dem Begriff "dolose Handlungen" gleichzusetzen. Denn "Dolose Handlungen
zielen stets bewusst auf die Schädigung des Unternehmens und die persönliche
Bereicherung des Täters ab und stellen damit bewusste Verstöße mit
Bereicherungsabsicht dar."3 "Die Unterschlagungsprüfung ist eine Sonderprüfung mit dem Ziel,
Unterschlagungen aufzudecken, möglichst den oder die Täter zu überführen und
damit die Voraussetzungen für Regressansprüche zu schaffen und schließlich
beizutragen, daß künftige dolose Handlungen dieser Art vermieden werden
können."4 Auftraggeber für die Unterschlagungsprüfung ist die
Unternehmensleitung. 5 Der Prüfungsauftrag erfolg schriftlich. Der Auftrag kann in
Abhängigkeit davon erfolgen, ob Verdachtsmomente vorliegen oder nicht.
[...]
1 § 246 Abs. III StGB
2 Vgl. Schedlbauer, H., Sonderprüfungen, 1984, S. 338.
3 S. Sell, K., Aufdeckung von Bilanzdelikten, 1999, S. 4.
4 S. Schedlbauer, H., Sonderprüfungen, 1984, S. 338.
5 Vgl. Hofmann, R., Unterschlagungsprüfung und Unterschlagungsprophylaxe, 1997, S. 256.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Bechthold
- 2004, 1. Auflage, 23 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638316688
- ISBN-13: 9783638316682
- Erscheinungsdatum: 18.10.2004
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.53 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Die Durchführung einer Unterschlagungsprüfung durch den Wirtschaftsprüfer"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Durchführung einer Unterschlagungsprüfung durch den Wirtschaftsprüfer".
Kommentar verfassen