Die Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik und seine Annäherung an den Schutzstandard der Europäischen Union (ePub)
Masterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut (A), Univerzita Karlova v Praze (Institut für Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Kriz)), Veranstaltung: The...
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Produktinformationen zu „Die Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik und seine Annäherung an den Schutzstandard der Europäischen Union (ePub)“
Masterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut (A), Univerzita Karlova v Praze (Institut für Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Kriz)), Veranstaltung: The Czech Legal System in European Contexts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des Urheberrechts auf
dem Gebiet der Tschechischen Republik von Ihren Anfängen bis in die heutige Zeit zu beleuchten.
Dabei soll zunächst ein kurzer Blick auf die Wurzeln urheberrechtlicher Gesetzgebung
in der Kaiserzeit geworfen und anschließend die ersten Kodifikationen österreichischer
Urheberrechtsgesetzgebung betrachtet werden. Sodann ist auf die verschiedenen tschechischen
bzw. tschechoslowakischen Kodifikationen einzugehen. Abschließend soll aufgezeigt
werden, inwieweit eine Angleichung des tschechischen Schutzstandards an den des kontinentalen
Europas im Hinblick auf einen zukünftigen Beitritt Tschechiens zur EU bereits erfolgt
ist oder gegebenenfalls noch zu erfolgen hat. Das Urheberrecht ist einer der jüngsten Teile der Rechtsordnung. Als die Menschheit begann,
ihre Umwelt nach Rechtsgrundsätzen zu unterwerfen, bildeten zuerst allein die Sachgüter den
Kreis der Rechtsobjekte. Es entstanden Besitz, Eigentum und sonstige dingliche Rechte an
körperlichen Gegenständen. Erst an der Schwelle der Neuzeit ergab sich die wirtschaftliche
und technische Notwendigkeit, auch geistigen Gütern wie Schrift-, Ton- und Kunstwerken
Rechtsschutz zu gewähren.1
Die Anfänge der tschechischen Urheberrechtsgesetzgebung liegen in einer Zeit, in der das
Gebiet der heutigen Tschechischen Republik noch Bestandteil der österreichischen Erblande
der Habsburgermonarchie war. Es ist demzufolge zuvorderst ein Blick auf die österreichischen
Wurzeln tschechischer Gesetzgebung zu werfen. Ausgangspunkt der Entwicklung des Urheberrechtsschutzes in Österreich ist eine Situation, in
der die Macht im Staat dem absolutistischen Herrscher von Gottes Gnaden zufällt. Das Recht
der Untertanen ist von seiner Gunst abhängig; Schutz gegen Eingriffe Dritter in Rechtspositionen
des Einzelnen werden als Ausdruck kaiserlicher Machtvollkommenheit in Form sog.
Privilegien gewährt. Dabei begründet die Urheberschaft selbst keineswegs einen Anspruch
auf Erteilung des Privilegs.2 Die zu dieser Zeit vorherrschende Auffassung begreift den Nachdruck
nicht als eine Verfügung über das Geisteswerk als solches, sondern über das dabei als
Vorlage benutzte körperliche Exemplar des Werkes, die nach gemeinem Recht dem körperlichen
Eigentümer zusteht. [...]
1 H. Mitteis, Grundriß des österreichischen Urheberrechts, S. 7 ff.
2 Schulze, Die kleine Münze, S. 7.
dem Gebiet der Tschechischen Republik von Ihren Anfängen bis in die heutige Zeit zu beleuchten.
Dabei soll zunächst ein kurzer Blick auf die Wurzeln urheberrechtlicher Gesetzgebung
in der Kaiserzeit geworfen und anschließend die ersten Kodifikationen österreichischer
Urheberrechtsgesetzgebung betrachtet werden. Sodann ist auf die verschiedenen tschechischen
bzw. tschechoslowakischen Kodifikationen einzugehen. Abschließend soll aufgezeigt
werden, inwieweit eine Angleichung des tschechischen Schutzstandards an den des kontinentalen
Europas im Hinblick auf einen zukünftigen Beitritt Tschechiens zur EU bereits erfolgt
ist oder gegebenenfalls noch zu erfolgen hat. Das Urheberrecht ist einer der jüngsten Teile der Rechtsordnung. Als die Menschheit begann,
ihre Umwelt nach Rechtsgrundsätzen zu unterwerfen, bildeten zuerst allein die Sachgüter den
Kreis der Rechtsobjekte. Es entstanden Besitz, Eigentum und sonstige dingliche Rechte an
körperlichen Gegenständen. Erst an der Schwelle der Neuzeit ergab sich die wirtschaftliche
und technische Notwendigkeit, auch geistigen Gütern wie Schrift-, Ton- und Kunstwerken
Rechtsschutz zu gewähren.1
Die Anfänge der tschechischen Urheberrechtsgesetzgebung liegen in einer Zeit, in der das
Gebiet der heutigen Tschechischen Republik noch Bestandteil der österreichischen Erblande
der Habsburgermonarchie war. Es ist demzufolge zuvorderst ein Blick auf die österreichischen
Wurzeln tschechischer Gesetzgebung zu werfen. Ausgangspunkt der Entwicklung des Urheberrechtsschutzes in Österreich ist eine Situation, in
der die Macht im Staat dem absolutistischen Herrscher von Gottes Gnaden zufällt. Das Recht
der Untertanen ist von seiner Gunst abhängig; Schutz gegen Eingriffe Dritter in Rechtspositionen
des Einzelnen werden als Ausdruck kaiserlicher Machtvollkommenheit in Form sog.
Privilegien gewährt. Dabei begründet die Urheberschaft selbst keineswegs einen Anspruch
auf Erteilung des Privilegs.2 Die zu dieser Zeit vorherrschende Auffassung begreift den Nachdruck
nicht als eine Verfügung über das Geisteswerk als solches, sondern über das dabei als
Vorlage benutzte körperliche Exemplar des Werkes, die nach gemeinem Recht dem körperlichen
Eigentümer zusteht. [...]
1 H. Mitteis, Grundriß des österreichischen Urheberrechts, S. 7 ff.
2 Schulze, Die kleine Münze, S. 7.
Bibliographische Angaben
- Autor: Inka Schwanke
- 2003, 1. Auflage, 117 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638239721
- ISBN-13: 9783638239721
- Erscheinungsdatum: 16.12.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
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