Die Europäische Aktiengesellschaft (PDF)
Gesellschafts- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen der SE
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen hat und sich nicht nur auf die Gründung einer Unternehmung beschränkt, sondern bei geänderten Rahmenbedingungen neu diskutiert werden muss. Die...
Die Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen hat und sich nicht nur auf die Gründung einer Unternehmung beschränkt, sondern bei geänderten Rahmenbedingungen neu diskutiert werden muss. Die...
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Produktinformationen zu „Die Europäische Aktiengesellschaft (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen hat und sich nicht nur auf die Gründung einer Unternehmung beschränkt, sondern bei geänderten Rahmenbedingungen neu diskutiert werden muss. Die Entscheidung für eine Rechtsform wird von vielfältigen Kriterien beeinflusst: Haftung, Leitungsbefugnisse, Erfolgsbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuerbelastung und die Aufwendungen für eine Rechtsform sind nur die Wichtigsten von ihnen.
Mit der europäischen Aktiengesellschaft steht den Unternehmen seit einigen Jahren eine neue Rechtsform zur Verfügung, welche in die Rechtsformentscheidung mit einzubeziehen ist.
Problemstellung Allgemein:
Die am 8. Oktober 2004 in Kraft getretene ¿Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)¿ (nachfolgend ¿SE-VO¿ genannt) erlaubt es auf dem Gebiet der Gemeinschaft eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) zu gründen. Damit haben Handelsgesellschaften auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) seit nunmehr fünf Jahren die Möglichkeit eine ¿supranational-europäische Rechtsform¿ für ihre grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zu wählen.
Die SE-VO fußt auf Art. 308 des Vertrags über die Europäische Union. Dieser besagt, dass Ziele, die im Rahmen des Gemeinsamen Marktes verwirklicht werden sollen, es dem Rat erlauben, geeignete Vorschriften zu erlassen.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird in der ¿Richtline 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer¿ (nachfolgend ¿SE-ErgRiL¿ genannt) geregelt.
Die SE-VO nennt einige Gründe für die Schaffung der Rechtsform. Die ¿Beseitigung der Handelshemmnisse¿ und eine ¿gemeinschaftsweite Reorganisation der Produktionsfaktoren¿ werden unter anderem angeführt. Die Unternehmen sollen ihre Tätigkeit auf ¿Gemeinschaftsebene¿ ausüben. Die Feststellung, dass der wirtschaftliche Handlungsrahmen, in dem sich Unternehmen heute bewegen, nicht dem rechtlichen entspricht, war ebenso ein Beweggrund für die SE. Denn obwohl Unternehmen länderübergreifend tätig sind und es ihnen durch die EU erleichtert werden soll, sich international zu entfalten, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen immer noch sehr stark an den jeweiligen Einzelstaat geknüpft.
Durch die SE sollen Effizienzsteigerungen durch das Senken von [...]
Die Wahl der Rechtsform ist eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen hat und sich nicht nur auf die Gründung einer Unternehmung beschränkt, sondern bei geänderten Rahmenbedingungen neu diskutiert werden muss. Die Entscheidung für eine Rechtsform wird von vielfältigen Kriterien beeinflusst: Haftung, Leitungsbefugnisse, Erfolgsbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuerbelastung und die Aufwendungen für eine Rechtsform sind nur die Wichtigsten von ihnen.
Mit der europäischen Aktiengesellschaft steht den Unternehmen seit einigen Jahren eine neue Rechtsform zur Verfügung, welche in die Rechtsformentscheidung mit einzubeziehen ist.
Problemstellung Allgemein:
Die am 8. Oktober 2004 in Kraft getretene ¿Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)¿ (nachfolgend ¿SE-VO¿ genannt) erlaubt es auf dem Gebiet der Gemeinschaft eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) zu gründen. Damit haben Handelsgesellschaften auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) seit nunmehr fünf Jahren die Möglichkeit eine ¿supranational-europäische Rechtsform¿ für ihre grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zu wählen.
Die SE-VO fußt auf Art. 308 des Vertrags über die Europäische Union. Dieser besagt, dass Ziele, die im Rahmen des Gemeinsamen Marktes verwirklicht werden sollen, es dem Rat erlauben, geeignete Vorschriften zu erlassen.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird in der ¿Richtline 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer¿ (nachfolgend ¿SE-ErgRiL¿ genannt) geregelt.
Die SE-VO nennt einige Gründe für die Schaffung der Rechtsform. Die ¿Beseitigung der Handelshemmnisse¿ und eine ¿gemeinschaftsweite Reorganisation der Produktionsfaktoren¿ werden unter anderem angeführt. Die Unternehmen sollen ihre Tätigkeit auf ¿Gemeinschaftsebene¿ ausüben. Die Feststellung, dass der wirtschaftliche Handlungsrahmen, in dem sich Unternehmen heute bewegen, nicht dem rechtlichen entspricht, war ebenso ein Beweggrund für die SE. Denn obwohl Unternehmen länderübergreifend tätig sind und es ihnen durch die EU erleichtert werden soll, sich international zu entfalten, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen immer noch sehr stark an den jeweiligen Einzelstaat geknüpft.
Durch die SE sollen Effizienzsteigerungen durch das Senken von [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Daniel Tax
- 2010, 1. Auflage, 100 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 383664052X
- ISBN-13: 9783836640527
- Erscheinungsdatum: 06.01.2010
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.76 MB
- Ohne Kopierschutz
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