Die Leistungsformel zur Effektivierung des Rechts (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,3, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Abstrakte ist das Recht, die Verwirklichung der...
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Produktinformationen zu „Die Leistungsformel zur Effektivierung des Rechts (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,3, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Abstrakte ist das Recht, die Verwirklichung der Staat. Gewöhnlich
sieht man das Recht als ein Unglück, worin das natürliche Recht des
Menschen gekränkt wird. Da hat man von einem verlorenen Paradies
gesprochen, von Wiederherstellung des natürlichen Rechts. Das Recht ist
das Heilige auf Erden, das unverletzbar sein soll; das Heilige, wenn es im
Himmel oder in Gedanken ist, ist es allein unverletzbar. Das Recht auf
Erden aber kann angetastet, angegriffen werden. Die Aufgabe unserer
Wissenschaft ist, zu erkennen, was wahrhaft das Recht sei. ... Die
Philosophie soll den Begriff des Rechts bestimmen. Allerdings ist es noch
viel, daß man an die Philosophie diese Anforderung macht. Darin liegt
wenigstens, daß Gedanken dazu gehören, das Recht zu finden. ..."
(HENRICH, 1983, S.46)
Diesem aus der Einleitung der "Philosophie des Rechts" entnommenen
Gedanken von G.W.F Hegel folgend, möchte diese Arbeit in einem im
Verhältnis verschwindet geringem Rahmen ihren kleinen und
bescheidenen Beitrag leisten...
sieht man das Recht als ein Unglück, worin das natürliche Recht des
Menschen gekränkt wird. Da hat man von einem verlorenen Paradies
gesprochen, von Wiederherstellung des natürlichen Rechts. Das Recht ist
das Heilige auf Erden, das unverletzbar sein soll; das Heilige, wenn es im
Himmel oder in Gedanken ist, ist es allein unverletzbar. Das Recht auf
Erden aber kann angetastet, angegriffen werden. Die Aufgabe unserer
Wissenschaft ist, zu erkennen, was wahrhaft das Recht sei. ... Die
Philosophie soll den Begriff des Rechts bestimmen. Allerdings ist es noch
viel, daß man an die Philosophie diese Anforderung macht. Darin liegt
wenigstens, daß Gedanken dazu gehören, das Recht zu finden. ..."
(HENRICH, 1983, S.46)
Diesem aus der Einleitung der "Philosophie des Rechts" entnommenen
Gedanken von G.W.F Hegel folgend, möchte diese Arbeit in einem im
Verhältnis verschwindet geringem Rahmen ihren kleinen und
bescheidenen Beitrag leisten...
Bibliographische Angaben
- Autor: Dominik Sauer
- 2007, 1. Auflage, 37 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638857565
- ISBN-13: 9783638857567
- Erscheinungsdatum: 14.11.2007
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eBook Informationen
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