Die Politik der Bundesländer (PDF)
Staatstätigkeit im Vergleich
Dieser Band bietet einen umfassenden Überblick über die Politik in den Bundesländern. Er beschreibt die Unterschiede in Staatstätigkeit und Institutionenpolitik, die zwischen den Bundesländern bestehen, und analysiert theoriegeleitet die Erklärungsfaktoren...
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Produktinformationen zu „Die Politik der Bundesländer (PDF)“
Dieser Band bietet einen umfassenden Überblick über die Politik in den Bundesländern. Er beschreibt die Unterschiede in Staatstätigkeit und Institutionenpolitik, die zwischen den Bundesländern bestehen, und analysiert theoriegeleitet die Erklärungsfaktoren dieser Variation. Außerdem geht er auf die Veränderungen ein, welche sich in Folge der Föderalismusreform ergeben. Angesichts der in vielen Politikfeldern großen Bedeutung der Landespolitik und der bislang nur sporadischen und vorwiegend deskriptiven Befassung der Politikwissenschaft mit ihr schließt der Band eine bedeutende Forschungslücke.
Lese-Probe zu „Die Politik der Bundesländer (PDF)“
Die Potenziale des Bundesländervergleichs (S. 11) Achim Hildebrandt und Frieder Wolf1
1 Wozu das Ganze?
Fragestellung und Motivation Welche Unterschiede bestehen zwischen den Arten und Weisen, in denen die Bundesländer ihre politischen Gestaltungsspielräume nutzen, und welche Faktoren erklären diese Variation? So lautet die Leitfragestellung des vorliegenden Bandes. Während für andere föderale Staaten wie die USA und Kanada analoge Überblickswerke (Gray/Hanson 2004 und Dunn 2006) oder, wie für die Schweiz, Monographien mit breiter Abdeckung (Vatter 2002) vorliegen, ist der theoriegeleitete Vergleich der Politik der Bundesländer mit kausalanalytischem Anspruch bisher nur in einzelnen Feldern oder auf einzelne Erklärungsfaktoren verengt vorgenommen worden (siehe Abschnitt 3 zum Forschungsstand), was angesichts der wichtigen Rolle der Landespolitik in Deutschland doch überrascht.
Die vorhandenen Forschungsergebnisse für die einzelnen Felder zusammen zu tragen und die wichtigsten Lücken in den übrigen Bereichen zu schließen ist das Ziel, das wir mit der Herausgabe dieses Bandes verfolgen. Neben den klassischen Politikfeldern und der Staatstätigkeit auf ihnen nehmen wir dabei ergänzend auch die Institutionenpolitik in den Blick, also die Gestaltung der politischen Institutionen der Länder durch die Landespolitik selbst.
2 Die Kompetenzen der Länder in der bundesstaatlichen Ordnung
Die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist, so Wehling (2006: 7), "von den Ländern her gegründet". Vom Konstruktionsprinzip des Grundgesetzes aus betrachtet sind die Kompetenzen des Bundes einzeln aufgezählte Ausnahmen. Wenngleich Letztere so zahlreich und umfassend sind, dass de facto eher Bundes- als Landeszuständigkeit die Regel darstellt, so haben die Länder dennoch - neben den weitreichenden Mitwirkungsrechten an der Bundesgesetzgebung - erhebliche Gestaltungsspielräume, was ihre institutionelle Ordnung und die Staatstätigkeit
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auf zahlreichen Politikfeldern anbelangt.
In erster Linie sind dabei die Bildungspolitik (vom Kindergarten bis zur Hochschule) und die Innere Si- cherheit zu nennen, aber auch die Infrastrukturpolitik, der Naturschutz und die Integrationspolitik jenseits des Staatsbürgerschaftsrechts sind vorwiegend Ländersache. In der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ergänzen die Landeszuständigkeiten diejenigen des Bundes zwar nur, sie genügen aber, um klar unterscheidbare Strategien zu verfolgen und distinkte Leistungsprofile auszubilden.
An der Europapolitik des Bundes können die Länder via Artikel 23 GG lediglich mit einer Stimme mitwirken, aber an der Formulierung derselben beteiligen sie sich (wie auch am direkten Lobbying in Brüssel) mit großem Einsatz. Und die Finanzpolitik der Länder ist angesichts des Verbundsystems auf der Einnahmenseite zwar kaum autonom zu nennen, prägt aber erstens schon an sich verschiedene Profile aus und ist zweitens eine bedeutsame Prägegröße der Länderaktivitäten auf den übrigen Politikfeldern.
Die Länder besitzen also bedeutende Kompetenzen für eine autonome Politik. Fraglich bleibt aber zunächst, inwieweit sie diese auch nutzen. Denn der eigenständigen Politik auf Länderebene steht eine unitarisch geprägte politische Kultur entgegen, die am Leitwert der Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse orientiert ist und regionale Unterschiede vielfach als ungerecht oder als Mobilitätshindernisse wahrnimmt (Scharpf 2006).
Die Länder versuchten, diesen Druck in Richtung unitarischer Politik durch die freiwillige Selbstkoordination im Rahmen der Politik der dritten Ebene aufzufangen (Voigt 1998), besonders intensiv von Beginn an im Rahmen der Kultusministerkonferenz (vgl. die Beiträge von Lanzendorf/Pasternack und Wolf i.d.B.), bald darauf beispielsweise aber auch in der Polizeipolitik über die Konferenz der Innenminister (vgl. den Beitrag von Frevel/Groß i.d.B.). Die erste Aufgabe, der sich die einzelnen Kapitel dieses Bandes widmen, ist daher die Vermessung des Grades, zu dem die Länderpolitiken im Rahmen der vorgegebenen Kompetenzordnung überhaupt variieren. Die zweite besteht darin, die Ursachen für diese je nach Politikfeld mehr oder weniger große Vielfalt zu eruieren (siehe Abschnitt 4).
Im Zuge der Föderalismusreform 2006 kam es hinsichtlich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern zwar nach Ansicht vieler Kritiker nicht zum erhofften großen Wurf und nach einer ersten quantitativen Auswertung auch zu keiner signifikanten Reduktion des Anteils zustimmungspflichtiger Gesetze (Burkhart/Manow 2006), aber doch zu einer erheblichen Entflechtung in einigen Bereichen, etwa durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und von Gemeinschaftsaufgaben.
In erster Linie sind dabei die Bildungspolitik (vom Kindergarten bis zur Hochschule) und die Innere Si- cherheit zu nennen, aber auch die Infrastrukturpolitik, der Naturschutz und die Integrationspolitik jenseits des Staatsbürgerschaftsrechts sind vorwiegend Ländersache. In der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ergänzen die Landeszuständigkeiten diejenigen des Bundes zwar nur, sie genügen aber, um klar unterscheidbare Strategien zu verfolgen und distinkte Leistungsprofile auszubilden.
An der Europapolitik des Bundes können die Länder via Artikel 23 GG lediglich mit einer Stimme mitwirken, aber an der Formulierung derselben beteiligen sie sich (wie auch am direkten Lobbying in Brüssel) mit großem Einsatz. Und die Finanzpolitik der Länder ist angesichts des Verbundsystems auf der Einnahmenseite zwar kaum autonom zu nennen, prägt aber erstens schon an sich verschiedene Profile aus und ist zweitens eine bedeutsame Prägegröße der Länderaktivitäten auf den übrigen Politikfeldern.
Die Länder besitzen also bedeutende Kompetenzen für eine autonome Politik. Fraglich bleibt aber zunächst, inwieweit sie diese auch nutzen. Denn der eigenständigen Politik auf Länderebene steht eine unitarisch geprägte politische Kultur entgegen, die am Leitwert der Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse orientiert ist und regionale Unterschiede vielfach als ungerecht oder als Mobilitätshindernisse wahrnimmt (Scharpf 2006).
Die Länder versuchten, diesen Druck in Richtung unitarischer Politik durch die freiwillige Selbstkoordination im Rahmen der Politik der dritten Ebene aufzufangen (Voigt 1998), besonders intensiv von Beginn an im Rahmen der Kultusministerkonferenz (vgl. die Beiträge von Lanzendorf/Pasternack und Wolf i.d.B.), bald darauf beispielsweise aber auch in der Polizeipolitik über die Konferenz der Innenminister (vgl. den Beitrag von Frevel/Groß i.d.B.). Die erste Aufgabe, der sich die einzelnen Kapitel dieses Bandes widmen, ist daher die Vermessung des Grades, zu dem die Länderpolitiken im Rahmen der vorgegebenen Kompetenzordnung überhaupt variieren. Die zweite besteht darin, die Ursachen für diese je nach Politikfeld mehr oder weniger große Vielfalt zu eruieren (siehe Abschnitt 4).
Im Zuge der Föderalismusreform 2006 kam es hinsichtlich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern zwar nach Ansicht vieler Kritiker nicht zum erhofften großen Wurf und nach einer ersten quantitativen Auswertung auch zu keiner signifikanten Reduktion des Anteils zustimmungspflichtiger Gesetze (Burkhart/Manow 2006), aber doch zu einer erheblichen Entflechtung in einigen Bereichen, etwa durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und von Gemeinschaftsaufgaben.
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Autoren-Porträt
Achim Hildebrandt ist Akademischer Rat am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Stuttgart.Dr. Frieder Wolf ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg.
Bibliographische Angaben
- 2008, 2008, 366 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Achim Hildebrandt, Frieder Wolf
- Verlag: VS Verlag für Sozialw.
- ISBN-10: 353190910X
- ISBN-13: 9783531909103
- Erscheinungsdatum: 10.05.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 2.58 MB
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Pressezitat
"[...] etliche der Fallstudien sind außerordentlich lesenswert, wie jene zur Arbeitsmarkt-, Sozial- oder Verkehrspolitik. [...] Insgesamt wird deutlich, dass eine weitere, systematisch-vergleichende Erforschung der Länderpolitiken lohnt; dazu enthält der Band zahlreiche empirische wie analytische Anregungen." ZSE - Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, 03/2008
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