Die Satzung als Handlungsform sächsischer Gemeinden (PDF)
Arten, gerichtliche Kontrolle und Abgrenzung zur Rechtsverordnung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 3,0, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, inwieweit öffentlich-rechtliche...
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Produktinformationen zu „Die Satzung als Handlungsform sächsischer Gemeinden (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 3,0, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, inwieweit öffentlich-rechtliche Satzungen in der Gemeinde Anwendung finden. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen und Satzungsarten untersucht. Es erfolgt ein Vergleich mit gemeindlichen Rechtsverordnungen und eine Darstellung der gerichtlichen Kontrolle. Eine Untersuchung von Satzungen findet an zwei Beispielen aus Hochkirch statt. Anhand der von mir gewählten Satzungen werden typische Anwendungsbereiche in sächsischen Gemeinden erörtert. Es wird auch analysiert, welche Regelungsinhalte Satzungen besitzen können. Zum Schluss der wissenschaftlichen Arbeit folgt ein Fazit. Hierbei wird noch einmal genauer auf die Rolle und Bedeutung der gemeindlichen Satzung eingegangen und wie wichtig diese Handlungsform in den sächsischen Gemeinden ist.
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." (Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz) Gemäß Artikel 28 Abs. 2 GG ist die Gemeinde eine anerkannte Institution und ein Element im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich ist dieser Artikel wohl der bedeutendste für die Kommunen und Garant für die Selbstverwaltung.
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." (Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz) Gemäß Artikel 28 Abs. 2 GG ist die Gemeinde eine anerkannte Institution und ein Element im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich ist dieser Artikel wohl der bedeutendste für die Kommunen und Garant für die Selbstverwaltung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Eric Hackenberg
- 2021, 1. Auflage, 17 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3346496902
- ISBN-13: 9783346496904
- Erscheinungsdatum: 23.09.2021
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