Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Unternehmenssteuern/Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Fragt man nach typisch deutschen...
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Produktinformationen zu „Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Unternehmenssteuern/Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Fragt man nach typisch deutschen Tugenden, werden gerne Dinge wie
Disziplin, Ordnungsliebe oder Gesetztestreue genannt. Dennoch hat sich
seit Jahren ein zweifelhafter Volkssport unter genau diesen treuen und
ordnungsliebenden deutschen Bürgern entwickelt und ist zur Mode geworden.
1
Es ist zwar im ersten Augenblick kaum vorstellbar, aber der neue, zugegebenermaßen
sehr zweifelhafte Volkssport der Deutschen, ist die
Steuerhinterziehung. Beim Steuersparen kalkulieren die Deutschen fast
alles ein, nur nicht die Möglichkeit, dass sie von Steuerfahndern entdeckt
werden. Nicht zuletzt seit der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre
1993 haben Steuerstrafverfahren Konjunktur. Viele versuchten in den sog.
Bankenfällen2 durch Geldanlagen in Steueroasen wie Luxemburg oder
der Schweiz, ihr Geld vor dem deutschen Fiskus zu verbergen, um so der
Versteuerung zu entgehen.3
Der Staat hat aber nachgerüstet und die Steuerfahndungsstellen bundesweit
personell verstärkt. Die Steuerhinterziehung wird schon lange
nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, sondern streng verfolgt und
geahndet.4
Es gibt jedoch für Steuersünder eine Möglichkeit, den Kopf aus der
steuerstrafrechtlichen Schlinge zu ziehen. Abgesehen vom Straftatbestand
des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt kann der
Täter bei keiner anderen Straftat so schnell und einfach ins Reine kommen
wie bei der versuchten oder vollendeten Steuerhinterziehung. Für
Steuersünder besteht nämlich die Möglichkeit Straffreiheit zu erlangen,
indem sie eine Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO erstatten.5
Dabei gibt es jedoch eine Reihe von Gesichtspunkten, die der redliche
Steuersünder im Rahmen der steuerlichen Selbstanzeige unbedingt zu
beachten hat. Diese sollen durch folgende Ausführungen veranschaulicht
und dokumentiert werden.
1 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9
2 für fortführende Informationen s. Der Spiegel 34/1998, S. 64 ff.
3 vgl. Der Spiegel 34/1998, S. 65
4 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9
5 vgl. Hoereth, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S.1
Disziplin, Ordnungsliebe oder Gesetztestreue genannt. Dennoch hat sich
seit Jahren ein zweifelhafter Volkssport unter genau diesen treuen und
ordnungsliebenden deutschen Bürgern entwickelt und ist zur Mode geworden.
1
Es ist zwar im ersten Augenblick kaum vorstellbar, aber der neue, zugegebenermaßen
sehr zweifelhafte Volkssport der Deutschen, ist die
Steuerhinterziehung. Beim Steuersparen kalkulieren die Deutschen fast
alles ein, nur nicht die Möglichkeit, dass sie von Steuerfahndern entdeckt
werden. Nicht zuletzt seit der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre
1993 haben Steuerstrafverfahren Konjunktur. Viele versuchten in den sog.
Bankenfällen2 durch Geldanlagen in Steueroasen wie Luxemburg oder
der Schweiz, ihr Geld vor dem deutschen Fiskus zu verbergen, um so der
Versteuerung zu entgehen.3
Der Staat hat aber nachgerüstet und die Steuerfahndungsstellen bundesweit
personell verstärkt. Die Steuerhinterziehung wird schon lange
nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, sondern streng verfolgt und
geahndet.4
Es gibt jedoch für Steuersünder eine Möglichkeit, den Kopf aus der
steuerstrafrechtlichen Schlinge zu ziehen. Abgesehen vom Straftatbestand
des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt kann der
Täter bei keiner anderen Straftat so schnell und einfach ins Reine kommen
wie bei der versuchten oder vollendeten Steuerhinterziehung. Für
Steuersünder besteht nämlich die Möglichkeit Straffreiheit zu erlangen,
indem sie eine Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO erstatten.5
Dabei gibt es jedoch eine Reihe von Gesichtspunkten, die der redliche
Steuersünder im Rahmen der steuerlichen Selbstanzeige unbedingt zu
beachten hat. Diese sollen durch folgende Ausführungen veranschaulicht
und dokumentiert werden.
1 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9
2 für fortführende Informationen s. Der Spiegel 34/1998, S. 64 ff.
3 vgl. Der Spiegel 34/1998, S. 65
4 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9
5 vgl. Hoereth, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S.1
Bibliographische Angaben
- Autor: Achim Bohlender
- 2004, 1. Auflage, 31 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363826484X
- ISBN-13: 9783638264846
- Erscheinungsdatum: 01.04.2004
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