Entscheidungen am Lebensende / PFLEGE kolleg (PDF)
Sterbehilfe und Patientenverfügung im Pflegealltag aus juristischer und pflegerischer Sicht
Die Themen Patientenverfügung, Sterbehilfe und autonome Entscheidungen am Lebensende sind zurzeit brandaktuell. Wie verhalten sich Betroffene, Angehörige, Pflegende, Betreuer und Ärzte juristisch korrekt? Viele Mitarbeiter der Pflegeberufe stehen vor...
sofort als Download lieferbar
eBook (pdf)
7.70 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Entscheidungen am Lebensende / PFLEGE kolleg (PDF)“
Die Themen Patientenverfügung, Sterbehilfe und autonome Entscheidungen am Lebensende sind zurzeit brandaktuell. Wie verhalten sich Betroffene, Angehörige, Pflegende, Betreuer und Ärzte juristisch korrekt? Viele Mitarbeiter der Pflegeberufe stehen vor ungelösten Fragen und Problemen: Was können sie tun, um Patienten und Bewohner vor unnötigem Leid zu schützen? Wie können sie handeln, um den geäußerten oder mutmaßlichen Willen pflegebedürftiger Menschen zu erkennen? Welchen Weg müssen sie einhalten, welche Schritte sind rechtlich verboten? Dürfen sie autonom entscheiden und handeln? Die Autorinnen zeigen Verfahren und pflegerische Handlungsschritte. Sie geben verständliche Informationen zu den wichtigsten juristischen Rahmenbedingungen.
Lese-Probe zu „Entscheidungen am Lebensende / PFLEGE kolleg (PDF)“
Angela Paula Löser2 Sterbebegriff und Sterbehilfe in den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen und in der Sichtweise von Palliative Care (S. 24-25)
Die Interpretation von »Sterbehilfe«, »Hilfe im Sterben und im Leben« setzt voraus, dass ein Verständnis des Sterbeprozesses vorliegt. Dieses Verständnis ist nicht einheitlich in den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen, wie sich nachfolgend herausstellt. So wird die derzeitige Problematik der gesellschaftlichen Diskussion in diesem Bereich wenigstens teilweise erklärlich.
Heike Ambrosy
2.1 Sterbehilfe aus juristischer Sicht
2.1.1 Begriffsbestimmung
Unter Sterbehilfe versteht man aus juristischer Sicht »die Hilfe, die einem Menschen beim oder zum Sterben geleistet wird, um so dem Sterbenden einen würdevollen Tod zu ermöglichen« (Steffen 1999, S. 96).
2.1.2 Geschichtlicher Überblick
Die Sterbehilfe geht auf den Einfluss christlicher Ethik im 4. Jahrhundert n. Chr. zurück. Erst zu diesem Zeitpunkt wurden auch chronisch kranke Patienten in Hospitälern gepflegt und es galt, das Leben eines jeden Menschen zu erhalten. In der Antike bis ins späte Mittelalter wurden unheilbar Kranke und Sterbende ihrem Schicksal überlassen und teilweise sogar von der Gesellschaft verstoßen. »Plato und Aristoteles empfehlen, unheilbar Kranke medizinisch nicht zu behandeln « (Klie 2001, S. 139; vgl. dazu auch Uhlenbruck/Ulsenheimer in: Laufs/ Uhlenbruck 2002, § 132 Rn. 8).
Im 19. Jahrhundert wurde die Diskussion, ob man schwerkranken und leidenden Menschen Sterbehilfe leisten darf, wieder aufgenommen. Im Dritten Reich folgten so genannte »Euthanasieaktionen, bei denen rund 80.000 bis 100.000 Patienten aus psychiatrischen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen und Anstalten getötet wurden« (Klie 2001, S. 140). Dadurch geprägt, geht die Bundesrepublik Deutschland auch heute noch wesentlich strikter mit dem Thema um, als z. B. die Nachbarländer Schweiz oder die Niederlande. Der Umgang
... mehr
mit Sterbe hilfe wird heute maßgeblich von christlicher Ethik, ärztlichen Standesrichtlinien und Strafgesetzen beeinflusst.
2.1.3 Konfliktsituationen
Im Rahmen der Sterbehilfe besteht ein Spannungsfeld zwischen folgenden Rechtspositionen: Lebensschutz, Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den Pflichten des Arztes.
2.1.3.1 Lebensschutz
In der Bundesrepublik Deutschland zählt das menschliche Leben zu den höchsten und wichtigsten Rechtsgütern (Grundgesetz Art. 2 Absatz 2): Das dort geregelte Recht auf Leben steht jedem lebenden Menschen bis zum Tode zu und gilt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch bereits für das ungeborene Leben. Dabei wird der Lebensschutz jedem Menschen unbegrenzt gewährt. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand behindert, geistig verwirrt oder todkrank ist. Durch die Festlegung des Lebensschutzes im Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, jegliches Leben absolut, also uneingeschränkt und umfassend zu schützen.
2.1.3.2 Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Der Pflicht des Staates, jegliches Leben absolut zu schützen, steht das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gegenüber (siehe auch Kapitel 1.2.1.).
2.1.3.3 Pflichten des Arztes
Die Pflichten des Arztes ergeben sich aus den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) und aus der geltenden Rechtsordnung. Die Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung legen standesrechtliche Pflichten fest. Diese sind zugleich auch Rechtspflichten des Arztes.
2.1.3 Konfliktsituationen
Im Rahmen der Sterbehilfe besteht ein Spannungsfeld zwischen folgenden Rechtspositionen: Lebensschutz, Selbstbestimmungsrecht des Patienten und den Pflichten des Arztes.
2.1.3.1 Lebensschutz
In der Bundesrepublik Deutschland zählt das menschliche Leben zu den höchsten und wichtigsten Rechtsgütern (Grundgesetz Art. 2 Absatz 2): Das dort geregelte Recht auf Leben steht jedem lebenden Menschen bis zum Tode zu und gilt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch bereits für das ungeborene Leben. Dabei wird der Lebensschutz jedem Menschen unbegrenzt gewährt. Es kommt also nicht darauf an, ob jemand behindert, geistig verwirrt oder todkrank ist. Durch die Festlegung des Lebensschutzes im Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, jegliches Leben absolut, also uneingeschränkt und umfassend zu schützen.
2.1.3.2 Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Der Pflicht des Staates, jegliches Leben absolut zu schützen, steht das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gegenüber (siehe auch Kapitel 1.2.1.).
2.1.3.3 Pflichten des Arztes
Die Pflichten des Arztes ergeben sich aus den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) und aus der geltenden Rechtsordnung. Die Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung legen standesrechtliche Pflichten fest. Diese sind zugleich auch Rechtspflichten des Arztes.
... weniger
Autoren-Porträt von Heike Ambrosy, Angela Paula Löser
Die AutorinnenHeike Ambrosy ist Rechtsanwältin
Angela Paula Löser ist Diplom-Pädagogin, Lehrerin für Pflegeberufe, Krankenschwester
Beide Autorinnen sind als freiberufliche Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiterbildung beschäftigt.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Heike Ambrosy , Angela Paula Löser
- 2010, 96 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842680775
- ISBN-13: 9783842680777
- Erscheinungsdatum: 06.12.2010
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.35 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Family Sharing
eBooks und Audiobooks (Hörbuch-Downloads) mit der Familie teilen und gemeinsam genießen. Mehr Infos hier.
Kommentar zu "Entscheidungen am Lebensende / PFLEGE kolleg"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Entscheidungen am Lebensende / PFLEGE kolleg".
Kommentar verfassen