Erbschaftsteuerrecht (PDF)
Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung
Dieses fundierte Lehrbuch führt strukturiert und umfassend in die komplizierte Materie des Erbschaftsteuerrechts ein. Djanani/Brähler/Lösel unterteilen den Lehrstoff in die Bereiche Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Bewertungsrecht, da die Kenntnis aller...
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Produktinformationen zu „Erbschaftsteuerrecht (PDF)“
Dieses fundierte Lehrbuch führt strukturiert und umfassend in die komplizierte Materie des Erbschaftsteuerrechts ein. Djanani/Brähler/Lösel unterteilen den Lehrstoff in die Bereiche Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Bewertungsrecht, da die Kenntnis aller drei Teilgebiete die notwendige Voraussetzung für das Gesamtverständnis der deutschen Erbschaftsteuer ist. Zahlreiche Beispiele, Merksätze und Zusammenfassungen veranschaulichen die komplexe Thematik. Darüber hinaus bieten regelmäßige Übungsaufgaben sowie ein umfassender Abschlussfall mit Lösungen die Möglichkeit, das erworbene Wissen prüfungsrelevant anzuwenden und zu testen. Eine Übersicht über die Prüfungsinhalte der Steuerberaterprüfungen der letzten Jahre sensibilisiert darüber hinaus für die Relevanz verschiedener Themengebiete.
Das Buch "Erbschaftsteuerrecht" basiert auf dem Rechtsstand 01. Januar 2006 und richtet sich an Studenten und Dozenten der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, insbesondere mit dem Schwerpunkt Steuerlehre und Steuerrecht, sowie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Praktiker im Bereich des Erbschaftsteuerrechts. Außerdem eignet sich das Buch ideal für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.
Prof. Dr. Dr. Christiana Djanani ist Inhaberin des Lehrstuhls für Allgemeine BWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Dr. Gernot Brähler und Dr. Christian Lösel sind niedergelassene Steuerberater und Kanzleiinhaber in München und Ingolstadt.
Das Buch "Erbschaftsteuerrecht" basiert auf dem Rechtsstand 01. Januar 2006 und richtet sich an Studenten und Dozenten der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, insbesondere mit dem Schwerpunkt Steuerlehre und Steuerrecht, sowie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Praktiker im Bereich des Erbschaftsteuerrechts. Außerdem eignet sich das Buch ideal für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.
Prof. Dr. Dr. Christiana Djanani ist Inhaberin des Lehrstuhls für Allgemeine BWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Dr. Gernot Brähler und Dr. Christian Lösel sind niedergelassene Steuerberater und Kanzleiinhaber in München und Ingolstadt.
Lese-Probe zu „Erbschaftsteuerrecht (PDF)“
6.2 Bewertung von inländischem Vermögen (S. 311-312)6.2.1 Bewertungsgrundsatz
Der Fiskus ist bestrebt, die tatsächliche Bereicherung eines Erwerbers zu besteuern, der durch ein Erbe oder eine Schenkung begünstigt wurde. Zur Bewertung der Güter ist nach § 12 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich auf die allgemeinen Normen des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Solange also keine besondere Regelung für die Bewertung eines Gutes existiert, sind die §§ 9 bis 16 BewG maßgebend. Für Vermögensgegenstände, die sich im Privatvermögen des Gebers befinden, bedeutet dies, dass ein Ansatz zum gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu erfolgen hat.
Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind hingegen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert (§ 10 BewG) anzusetzen. Merke: Im Privatvermögen gehaltene Gegenstände des Vermögensanfalls sind grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Güter des Betriebsvermögens mit ihren Teilwerten. Hiervon abweichende Bewertungsnormen genießen Vorrang. Zur Ermittlung der Werte von speziellen Wirtschaftsgütern, wie Wertpapieren, Forderungen, Schulden und wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, existieren bereits im allgemeinen Teil des Bewertungsgesetzes abweichende Bewertungvorschriften. Diese, wie auch die spezielleren Regelungen in § 12 Abs. 2 bis 5 ErbStG i.V.m. dem BewG, haben Vorrang vor einem Ansatz zum gemeinen Wert oder Teilwert.
6.2.2 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen
Der für Wertpapiere und Anteile an juristischen Personen festgestellte Wert soll dem gemeinen Wert entsprechen. Hierzu greift das Bewertungsgesetz in § 11 BewG auf verschiedene derivative Wertmaßstäbe zurück. Gemäß dem Grundsatz der Bewertung von Gegenständen zum gemeinen Wert orientieren sich die
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Maßstäbe an den marktüblichen Preisen. Für die Bewertung von Wert- und Anteilspapieren ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass § 11 BewG nicht für alle Arten von Wertpapieren gilt. Unter einem Wertpapier ist eine Urkunde zu verstehen, die dem Besitzer ein Vermögensrecht zuspricht. Zusätzlich kann das Wertpapier auch mit einem Anteilsrecht ausgestattet sein.
Verbrieft das Wertpapier kein Anteilsrecht, so spricht man gewöhnlich von einem Forderungspapier. Ist es mit einem Anteilsrecht ausgestattet, nennt man es Anteilspapier. Das Forderungspapier gewährt seinem Besitzer, dem Gläubiger, einen Anspruch auf die Rückzahlung eines an einen Schuldner verliehenen Geldbetrages. Es existieren keine starren Ausgestaltungsvorschriften für derartige Wertpapiere. Aus Unternehmenssicht handelt es sich aber regelmäßig um Fremdkapital. Dieses ist für gewöhnlich gegen eine feste Verzinsung vom Gläubiger geliehen und am Ende einer vorab vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Hierzu zählen z.B. öffentliche Anleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen. Als Bewertungsgegenstand i.S.d. § 11 Abs. 1 BewG kommen allerdings nur solche Forderungspapiere in Betracht, die am Stichtag zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind. Liegt ein nicht notiertes Forderungspapier vor, ist der Wert gem. § 12 BewG zur Bewertung von Kapitalforderungen zu bestimmen.
Schuldbuchforderungen sind Geldforderungen gegen den Bund oder ein Bundesland, die nicht verbrieft sind. Zur Beurkundung dient die Eintragung in ein spezielles Register, das Schuldbuch. Diese Schuldbuchforderungen werden vom Staat zum Börsenhandel angemeldet und fallen somit ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 BewG. Merke: Ein Forderungspapier verbrieft einen Anspruch auf Rückzahlung eines festen Geldbetrages am Ende einer vereinbarten Laufzeit. Schuldbuchforderungen sind notierte Forderungen gegen den Bund oder die Länder.
Verbrieft das Wertpapier kein Anteilsrecht, so spricht man gewöhnlich von einem Forderungspapier. Ist es mit einem Anteilsrecht ausgestattet, nennt man es Anteilspapier. Das Forderungspapier gewährt seinem Besitzer, dem Gläubiger, einen Anspruch auf die Rückzahlung eines an einen Schuldner verliehenen Geldbetrages. Es existieren keine starren Ausgestaltungsvorschriften für derartige Wertpapiere. Aus Unternehmenssicht handelt es sich aber regelmäßig um Fremdkapital. Dieses ist für gewöhnlich gegen eine feste Verzinsung vom Gläubiger geliehen und am Ende einer vorab vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Hierzu zählen z.B. öffentliche Anleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen. Als Bewertungsgegenstand i.S.d. § 11 Abs. 1 BewG kommen allerdings nur solche Forderungspapiere in Betracht, die am Stichtag zum Handel an einer deutschen Börse zugelassen sind. Liegt ein nicht notiertes Forderungspapier vor, ist der Wert gem. § 12 BewG zur Bewertung von Kapitalforderungen zu bestimmen.
Schuldbuchforderungen sind Geldforderungen gegen den Bund oder ein Bundesland, die nicht verbrieft sind. Zur Beurkundung dient die Eintragung in ein spezielles Register, das Schuldbuch. Diese Schuldbuchforderungen werden vom Staat zum Börsenhandel angemeldet und fallen somit ebenfalls in den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 BewG. Merke: Ein Forderungspapier verbrieft einen Anspruch auf Rückzahlung eines festen Geldbetrages am Ende einer vereinbarten Laufzeit. Schuldbuchforderungen sind notierte Forderungen gegen den Bund oder die Länder.
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Autoren-Porträt von Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel
Prof. Dr. Dr. Christiana Djanani ist Inhaberin des Lehrstuhls für Allgemeine BWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Dr. Gernot Brähler und Dr. Christian Lösel sind niedergelassene Steuerberater und Kanzleiinhaber in München und Ingolstadt.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Christiana Djanani , Gernot Brähler , Christian Lösel
- 2007, 2006, 460 Seiten, Deutsch
- Verlag: Gabler, Betriebswirt.-Vlg
- ISBN-10: 3834990558
- ISBN-13: 9783834990556
- Erscheinungsdatum: 08.10.2007
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