Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung. Gegenüberstellung der Positionen von Edward Peters und Rainer Trapp (ePub)
Gegenüberstellung der Positionen von Edward Peters und Rainer Trapp
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2002 beauftragte der...
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Produktinformationen zu „Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung. Gegenüberstellung der Positionen von Edward Peters und Rainer Trapp (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2002 beauftragte der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner einen Kriminalbeamten, dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler schwere Schmerzen anzudrohen, sollte dieser das Versteck des Jungen nicht preisgeben. Es blieb bei der Androhung, der Entführer gab den Aufenthaltsort des Jungen bekannt. Die Diskussion über das Verhalten des Polizisten polarisiert: Menschlich sei es zwar verständlich und nachzuvollziehen, rechtlich ist es aber verboten. Obgleich das Motiv Daschners, den Jungen noch retten zu wollen, nachvollziehbar ist, darf für die Erreichung dieses Ziels nicht jedes Mittel recht sein. Das Urteil des Gerichts verteidigt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, deren Grundrechte die Menschenwürde für unantastbar definieren und jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit attestieren. Rechtlich ist die bloße Androhung von Folter in jeder Situation absolut unzulässig und steht im Widerspruch zum Grundgesetz.
Doch sind seit dem damaligen Daschner-Fall auch Stimmen laut geworden, die in Nothilfesituationen eine Ausnahme von den üblichen Verhörmethoden fordern und dies mit dem Schutz der Gesellschaft rechtfertigen. In bestimmten Grenzsituationen sollte die Unantastbarkeit der Menschenwürde zumindest eingeschränkt werden.
Für eine Opferrettung oder Vereitelung eines Bombenanschlags durch Androhung von Gewalt spricht sich Rainer Trapp in seinem Buch Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung aus. Für ihn gehört es zur Aufgabe des Staates, den Bürger vor der Willkür von Rechtsbrechern wie Kindesentführern oder Bombenlegern zu schützen und den Mitgliedern der Gesellschaft das Gefühl von Sicherheit zu geben. Trapp stellt sich die Aufgabe, eine Brücke zwischen dem absoluten Folterverbot und der Wiedereinführung der Folter zu schlagen. Diese Arbeit soll zeigen, ob ihm die Abgrenzung zu dem negativ behafteten Begriff der Folter gelingt und sich Gefahrenabwehr in Nothilfesituationen durch Androhung und Zufügung von Schmerzen auch in einem Rechtsstaat möglicherweise doch rechtfertigen lassen.
Trapps Ausführungen werden die des US-amerikanischen Rechtshistorikers Edward Peters gegenübergestellt. In seinem Buch Folter–Geschichte der Peinlichen Befragung macht Peters unmissverständlich deutlich, dass ein Wiederaufleben der Folter unbedingt zu verhindern ist. Im Zuge seiner Argumentation für die Aufrechterhaltung des absoluten Folterverbots wird auch die Rolle von Amnesty International bedeutend.
Doch sind seit dem damaligen Daschner-Fall auch Stimmen laut geworden, die in Nothilfesituationen eine Ausnahme von den üblichen Verhörmethoden fordern und dies mit dem Schutz der Gesellschaft rechtfertigen. In bestimmten Grenzsituationen sollte die Unantastbarkeit der Menschenwürde zumindest eingeschränkt werden.
Für eine Opferrettung oder Vereitelung eines Bombenanschlags durch Androhung von Gewalt spricht sich Rainer Trapp in seinem Buch Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung aus. Für ihn gehört es zur Aufgabe des Staates, den Bürger vor der Willkür von Rechtsbrechern wie Kindesentführern oder Bombenlegern zu schützen und den Mitgliedern der Gesellschaft das Gefühl von Sicherheit zu geben. Trapp stellt sich die Aufgabe, eine Brücke zwischen dem absoluten Folterverbot und der Wiedereinführung der Folter zu schlagen. Diese Arbeit soll zeigen, ob ihm die Abgrenzung zu dem negativ behafteten Begriff der Folter gelingt und sich Gefahrenabwehr in Nothilfesituationen durch Androhung und Zufügung von Schmerzen auch in einem Rechtsstaat möglicherweise doch rechtfertigen lassen.
Trapps Ausführungen werden die des US-amerikanischen Rechtshistorikers Edward Peters gegenübergestellt. In seinem Buch Folter–Geschichte der Peinlichen Befragung macht Peters unmissverständlich deutlich, dass ein Wiederaufleben der Folter unbedingt zu verhindern ist. Im Zuge seiner Argumentation für die Aufrechterhaltung des absoluten Folterverbots wird auch die Rolle von Amnesty International bedeutend.
Bibliographische Angaben
- Autor: Janine Meuser
- 2008, 29 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638034356
- ISBN-13: 9783638034357
- Erscheinungsdatum: 09.04.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
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