Geld eintreiben: Ein praktischer Ratgeber (PDF)
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- Klärt über Gesetzestexte, betreibungsrechtliche Fragen auf.
Der Autor
Walter Stohler, geb. 1930, war während vieler Jahre Betreibungs- und Pfändungsbeamter und stellvertretender Leiter eines grösseren Kreis- Betreibungsamtes im Kanton Basel-Landschaft. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung und Tätigkeit in der Privatwirtschaft – hauptsächlich in Handelsunternehmen – und nach mehrjährigen Auslandsaufenthalten in Frankreich und England schloss er erfolgreich mit der höheren eidgenössischen Fachprüfung ab und kann somit denTitel „Eidg. Dipl. Korrespondent" führen. In seiner Tätigkeit als kantonaler Beamter widmete er sich, nebst seinen betreibungsamtlichen Aufgaben, der EDV-Ausbildung von Betreibungsbeamten und dozierte in verschiedenen Organisationen und Aemtern über das Betreibungsverfahren.
Ein Höhepunkt seiner beruflichen Karriere war die Kreation und Herausgabe der Betreibungssoftware nach Schweizer Recht (SchKG) unter dem Namen „Inkavit". Er wirkte dabei als Ideengeber an der Konzeption und der Entwicklung dieses Programmes, welches sich an Gläubiger, vor allem im KMU-Bereich richtet, aber auch zu Schulungszwecken verwendet werden kann.
Vom Autor gehaltene Vorträge aus Kultur, Gesellschaft, Esoterik usw. werden vom PARAK-Verlag als sog. Privat-Reports herausgegeben. Der Autor wirkt auch als Unternehmensberater der besonderen Art, insbesondere für Probleme und deren Lösungen von KMU’s. Er ist der Schweizer Repräsentant der Parak Inc., einer US-Gesellschaft. Diese befasst sich mit Dienstleistungen der verschiedenster Art. Sie liefert Informationen besonderer Art (Beschaffung, Auswertung, Speicherung, Verbreitung). Zum Programm der Parak gehören Parak- Reports (praxisbezogen, zeigen Lösungen auf und geben Schritt für Schritt Anweisungen dazu) sowie Geschäftskonzepte (Business Plans) (Grundkonzepte für neue Geschäftsmöglichkeiten, vorwiegend aus der Dienstleistungsbranche).
Der Schuldner kann in der Wechselbetreibung innert 5 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls schriftlich Rechtsvorschlag erheben. Dabei muss er diesen begründen und insbesondere darlegen, dass eine der Voraussetzungen nach Art. 182 SchKG erfüllt ist. Eine Wiederherstellung der Frist von 5 Tagen ist nicht möglich. Der Inhalt des Rechtsvorschlages wird dem Gläubiger auf dem Doppel des Zahlungsbefehls mitgeteilt.
Das Betreibungsamt legt den Rechtsvorschlag unverzüglich dem Gericht des Betreibungsortes vor. Dieses lädt die Parteien vor und entscheidet, auch in ihrer Abwesenheit, innert 10 Tagen nach Erhalt des Rechtsvorschlages. Der Rechtsvorschlag wird bewilligt, wenn die Gründe gemäss Art. 182 SchKG zutreffen. Der Schuldner kann zur Hinterlage der Forderungssumme in Geld oder Wertschriften aufgefordert werden oder muss eine gleichwertige Sicherheit leisten. Verweigert das Gericht die Bewilligung des Rechtsvorschlages, so kann es vorsorgliche Massnahmen treffen, insbesondere die Aufnahme des Güterverzeichnisses anordnen. Das Gericht kann nötigenfalls auch dem Gläubiger eine Sicherheitsleistung auferlegen.
Ist der Rechtsvorschlag nur nach Hinterlegung des streitigen Betrages bewilligt worden, so wird der Gläubiger aufgefordert, binnen zehn Tagen die Klage auf Zahlung anzuheben. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird die Hinterlage des Schuldners zurückgegeben.
Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlages kann innert fünf Tagen nach der Eröffnung an das obere Gericht weitergezogen werden. Ist der Rechtsvorschlag bewilligt, so wird die Betreibung eingestellt, der Gläubiger hat zur Geltendmachung seines Anspruches den ordentlichen Prozessweg zu betreten.
- Autor: Walter Stohler
- 2005, 2. Auflage, 315 Seiten, Deutsch
- Verlag: Walter Stohler
- ISBN-10: 3033006787
- ISBN-13: 9783033006782
- Erscheinungsdatum: 01.01.2005
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