Insolvenzrecht (PDF)
Kritische Analyse des Gesetzesentwurfs zum nationalen Konzerninsolvenzrecht
Wertvoll und mächtig - so oder so ähnlich könnte man in Anbetracht der heutigen Funktion das Wesen des Geldes charakterisieren. Um dessen Erhalt, Vermehrung und Verteilung bemühen sich tagtäglich sämtliche Wirtschaftsbeteiligte, wie z.B. Unternehmen,...
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Produktinformationen zu „Insolvenzrecht (PDF)“
Wertvoll und mächtig - so oder so ähnlich könnte man in Anbetracht der heutigen Funktion das Wesen des Geldes charakterisieren. Um dessen Erhalt, Vermehrung und Verteilung bemühen sich tagtäglich sämtliche Wirtschaftsbeteiligte, wie z.B. Unternehmen, Arbeiter und Angestellte. Unternehmen möchten ihre Gewinne maximieren, Arbeiter und Angestellte die eigene Existenz sichern.
Doch was geschieht, wenn einem dieser Akteure das Geld ausgeht und wer bestimmt, ob und welche offenen Forderungen vorrangig befriedigt werden sollen, falls bei dem Schuldner noch Vermögenswerte vorhanden sind? Die Antwort auf all diese Fragen gibt uns die Insolvenzordnung (InsO). Das Ziel der InsO ist es mithilfe der Verwertung des Vermögens des Schuldners oder mit der Erstellung eines Insolvenzplans, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 InsO). Dabei gilt folgender Grundsatz: „eine juristische Person, eine Insolvenz, ein Verfahren“. Doch ist dieser Grundsatz noch zeitgemäß, wenn man sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen von heutigen Konzernen vor Augen führt? Im Falle von Konzerninsolvenzen bedeutet dies, dass man sich lediglich mit der insolventen Teilgesellschaft des Konzerns beschäftigt und nicht mit dem Konzern als Ganzes. Man ignoriert somit die Tatsachen der strukturellen und rechtlichen Verflechtungen von Konzernteilen miteinander und unter dem Hintergrund der Unternehmensfortführung die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Konzernen auf dem Markt. Aus diesem Grund fordern Experten schon seit geraumer Zeit eine spezielle Regelung für den Fall von Konzerninsolvenzen. Auch der Gesetzgeber hat die fehlende Praxistauglichkeit der InsO mit Großverfahren wie Arcandor, Kirch Media oder BenQ gesehen und im Zuge der Modernisierung der InsO gehandelt. Das Ergebnis ist der sogenannte „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ (InsO-E).
Doch was geschieht, wenn einem dieser Akteure das Geld ausgeht und wer bestimmt, ob und welche offenen Forderungen vorrangig befriedigt werden sollen, falls bei dem Schuldner noch Vermögenswerte vorhanden sind? Die Antwort auf all diese Fragen gibt uns die Insolvenzordnung (InsO). Das Ziel der InsO ist es mithilfe der Verwertung des Vermögens des Schuldners oder mit der Erstellung eines Insolvenzplans, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger (vgl. § 1 InsO). Dabei gilt folgender Grundsatz: „eine juristische Person, eine Insolvenz, ein Verfahren“. Doch ist dieser Grundsatz noch zeitgemäß, wenn man sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen von heutigen Konzernen vor Augen führt? Im Falle von Konzerninsolvenzen bedeutet dies, dass man sich lediglich mit der insolventen Teilgesellschaft des Konzerns beschäftigt und nicht mit dem Konzern als Ganzes. Man ignoriert somit die Tatsachen der strukturellen und rechtlichen Verflechtungen von Konzernteilen miteinander und unter dem Hintergrund der Unternehmensfortführung die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Konzernen auf dem Markt. Aus diesem Grund fordern Experten schon seit geraumer Zeit eine spezielle Regelung für den Fall von Konzerninsolvenzen. Auch der Gesetzgeber hat die fehlende Praxistauglichkeit der InsO mit Großverfahren wie Arcandor, Kirch Media oder BenQ gesehen und im Zuge der Modernisierung der InsO gehandelt. Das Ergebnis ist der sogenannte „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ (InsO-E).
Bibliographische Angaben
- Autor: Erden Yücel
- 2016, 50 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplom.de
- ISBN-10: 395636631X
- ISBN-13: 9783956366314
- Erscheinungsdatum: 24.02.2016
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