Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften - Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik nach HGB (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Industriebetriebslehre und Organisation), Veranstaltung: Seminar Planung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract:...
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Produktinformationen zu „Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften - Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik nach HGB (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Industriebetriebslehre und Organisation), Veranstaltung: Seminar Planung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ebenso lässt der
italienische Begriff "bilancia" (Waage, Gleichgewicht) auf die heutige Bedeutung
als Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen
bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und
Kapital schließen.2
Die Verbindung zwischen Bilanz und Jahresabschluss wird dadurch hergestellt,
dass die Bilanz das Ergebnis der Tätigkeit des Jahresabschlusses ist.
Wie das Aufstellen einer "Jahresschlussbilanz" zu erfolgen hat, wird in
Deutschland im Wesentlichen durch das Handelsgesetzbuch geregelt. So
besagt § 238 Satz 1 HGB, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu
führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu
machen. Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, sowie einen Lagebericht3
aufzustellen.4
Die gesetzlichen Regelungen dienen primär der Dokumentation von Geschäftsvorfällen
und der Information von sämtlichen Personenkreisen, die ein
Interesse an der wirtschaftlichen Lage eines jeweiligen Unternehmens haben.
So sind Unternehmen regelmäßig darin bestrebt, ein Jahresergebnis
auszuweisen, dass nicht unbedingt die wirtschaftliche Verfassung korrekt widerspiegelt.
Ein legales Mittel um einen bestehenden "Gestaltungsspielraum"
bei der Bilanzierung den eigenen Zielsetzungen entsprechend ausnutzen zu
können, liegt in der Ausschöpfung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die wichtigsten Wahlrechte vorzustellen,
aber dabei ebenfalls die Grenzen der Anwendbarkeit aufzuzeigen. So sollen
zunächst die Aufgaben und Ziele der Bilanzpolitik dargestellt werden. Anschließend folgt eine kurze Erläuterung des Maßgeblichkeitsprinzips, um das
Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verdeutlichen. Die Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte erfolgt im Anschluss,
wobei bei den Aktivierungswahlrechten entgegen der eigentlichen Aufgabenstellung
zusätzlich kurz auf die steuerliche Behandlung eingegangen werden
soll, damit das Verständnis des Postens der aktiven latenten Steuern erleichtert
wird. Den Abschluss bildet eine kritische Würdigung des gesamten
Sachverhalts.
2 Vgl. Gabler-Wirtschafts-Lexikon (1997), S. 614.
3 Kleine Kapitalgesellschaften sind hingegen von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit.
4 Vgl. § 264 Abs. 1 HGB.
italienische Begriff "bilancia" (Waage, Gleichgewicht) auf die heutige Bedeutung
als Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen
bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und
Kapital schließen.2
Die Verbindung zwischen Bilanz und Jahresabschluss wird dadurch hergestellt,
dass die Bilanz das Ergebnis der Tätigkeit des Jahresabschlusses ist.
Wie das Aufstellen einer "Jahresschlussbilanz" zu erfolgen hat, wird in
Deutschland im Wesentlichen durch das Handelsgesetzbuch geregelt. So
besagt § 238 Satz 1 HGB, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu
führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu
machen. Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, sowie einen Lagebericht3
aufzustellen.4
Die gesetzlichen Regelungen dienen primär der Dokumentation von Geschäftsvorfällen
und der Information von sämtlichen Personenkreisen, die ein
Interesse an der wirtschaftlichen Lage eines jeweiligen Unternehmens haben.
So sind Unternehmen regelmäßig darin bestrebt, ein Jahresergebnis
auszuweisen, dass nicht unbedingt die wirtschaftliche Verfassung korrekt widerspiegelt.
Ein legales Mittel um einen bestehenden "Gestaltungsspielraum"
bei der Bilanzierung den eigenen Zielsetzungen entsprechend ausnutzen zu
können, liegt in der Ausschöpfung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die wichtigsten Wahlrechte vorzustellen,
aber dabei ebenfalls die Grenzen der Anwendbarkeit aufzuzeigen. So sollen
zunächst die Aufgaben und Ziele der Bilanzpolitik dargestellt werden. Anschließend folgt eine kurze Erläuterung des Maßgeblichkeitsprinzips, um das
Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verdeutlichen. Die Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte erfolgt im Anschluss,
wobei bei den Aktivierungswahlrechten entgegen der eigentlichen Aufgabenstellung
zusätzlich kurz auf die steuerliche Behandlung eingegangen werden
soll, damit das Verständnis des Postens der aktiven latenten Steuern erleichtert
wird. Den Abschluss bildet eine kritische Würdigung des gesamten
Sachverhalts.
2 Vgl. Gabler-Wirtschafts-Lexikon (1997), S. 614.
3 Kleine Kapitalgesellschaften sind hingegen von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit.
4 Vgl. § 264 Abs. 1 HGB.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Rouven Asmussen , Nicole Flemming , Ron Kopecky , Sönke Schölermann
- 2003, 1. Auflage, 53 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638174816
- ISBN-13: 9783638174817
- Erscheinungsdatum: 04.03.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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