Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische Rückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns nach HGB und die Behandlung nach US-GAAP (PDF)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Deutsche Versicherungsakademie GmbH (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Einführung
Mit dem am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ist §...
Mit dem am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ist §...
sofort als Download lieferbar
eBook (pdf)
29.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische Rückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns nach HGB und die Behandlung nach US-GAAP (PDF)“
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Deutsche Versicherungsakademie GmbH (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Einführung
Mit dem am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ist § 292a Handelsgesetzbuch (HGB) in das deutsche Bilanzrecht eingeführt
worden. Er gibt börsennotierten deutschen Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen zu erstellen. Diese Regelung hat bezüglich der Aufstellung eines Konzernjahresabschlusses nach deutschen Vorschriften eine befreiende Wirkung und gilt gemäß Artikel 5 KapAEG letztmals für das Geschäftsjahr, das längstens bis zum 31.
Dezember 1994 dauert. Mit dieser Regelung soll zum einen die "Inländerdiskriminierung" des § 292 HGB aufgehoben werden und zum anderen sollen deutsche Konzerne, die auf dem internationalen Kapitalmarkt agieren, von einem doppelten Arbeitsaufwand entlastet
werden.(1) Vor allem Konzerne, die eine Börsennotierung an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange) anstreben, um einen Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten, profitieren von der Gesetzesnovelle. Die dortige Börsenaufsicht Securities and
Exchange Commission (SEC) verlangt sowohl für das einzelne Quartal als auch für das gesamte Geschäftsjahr einen geprüften Abschluss entweder nach den dortigen Rechnungslegungsvorschriften United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den International Accounting Standards (IAS). Abgesehen davon sind
bei vielen Aktiengesellschaften, unabhängig von der Frage des Börsenplatzes, die Investoren und Finanzanalysten durch die Globalisierung der Kapitalmärkte international.
Um deren Informationserwartungen gerecht zu werden und eine Vergleichbarkeit von Konzernen zu ermöglichen, erwägen viele deutsche Aktiengesellschaften eine Bilanzierung nach IAS/US-GAAP bzw. haben diesen Schritt, wie z.B. der damalige Daimler-Benz-Konzern, die Deutsche Telekom oder die Allianz Group, bereits vollzogen.(2)
Der Konzernabschluss in Deutschland ist - unabhängig von der Anwendung von IAS / USGAAP - weder Steuer- noch Ausschüt-tungsbemessungsgrundlage, ihm kommt ausschließlich Informations-funktion zu.
[...]
_____
1 Vgl. Mujkanovic, R. (1999), S.999.
2 Vgl. KPMG (1999), S. XXIII.
Mit dem am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ist § 292a Handelsgesetzbuch (HGB) in das deutsche Bilanzrecht eingeführt
worden. Er gibt börsennotierten deutschen Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen zu erstellen. Diese Regelung hat bezüglich der Aufstellung eines Konzernjahresabschlusses nach deutschen Vorschriften eine befreiende Wirkung und gilt gemäß Artikel 5 KapAEG letztmals für das Geschäftsjahr, das längstens bis zum 31.
Dezember 1994 dauert. Mit dieser Regelung soll zum einen die "Inländerdiskriminierung" des § 292 HGB aufgehoben werden und zum anderen sollen deutsche Konzerne, die auf dem internationalen Kapitalmarkt agieren, von einem doppelten Arbeitsaufwand entlastet
werden.(1) Vor allem Konzerne, die eine Börsennotierung an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange) anstreben, um einen Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten, profitieren von der Gesetzesnovelle. Die dortige Börsenaufsicht Securities and
Exchange Commission (SEC) verlangt sowohl für das einzelne Quartal als auch für das gesamte Geschäftsjahr einen geprüften Abschluss entweder nach den dortigen Rechnungslegungsvorschriften United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den International Accounting Standards (IAS). Abgesehen davon sind
bei vielen Aktiengesellschaften, unabhängig von der Frage des Börsenplatzes, die Investoren und Finanzanalysten durch die Globalisierung der Kapitalmärkte international.
Um deren Informationserwartungen gerecht zu werden und eine Vergleichbarkeit von Konzernen zu ermöglichen, erwägen viele deutsche Aktiengesellschaften eine Bilanzierung nach IAS/US-GAAP bzw. haben diesen Schritt, wie z.B. der damalige Daimler-Benz-Konzern, die Deutsche Telekom oder die Allianz Group, bereits vollzogen.(2)
Der Konzernabschluss in Deutschland ist - unabhängig von der Anwendung von IAS / USGAAP - weder Steuer- noch Ausschüt-tungsbemessungsgrundlage, ihm kommt ausschließlich Informations-funktion zu.
[...]
_____
1 Vgl. Mujkanovic, R. (1999), S.999.
2 Vgl. KPMG (1999), S. XXIII.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Guth
- 2002, 1. Auflage, 61 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638117766
- ISBN-13: 9783638117760
- Erscheinungsdatum: 27.03.2002
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.73 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische Rückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns nach HGB und die Behandlung nach US-GAAP"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische Rückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns nach HGB und die Behandlung nach US-GAAP".
Kommentar verfassen