Medizinische Versorgungszentren (ePub)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden zentrale rechtliche Aspekte einer MVZ-Gründung beleuchtet sowie Motive einer Beteiligung durch...
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Produktinformationen zu „Medizinische Versorgungszentren (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden zentrale rechtliche Aspekte einer MVZ-Gründung beleuchtet sowie Motive einer Beteiligung durch Krankenhäuser sowie Ärzte analysiert. Zudem wird auf vertragliche Vereinbarungen in einem MVZ sowie auf Bewertungsmöglichkeiten einer Arztpraxis eingegangen. An der vertragsärztlichen Versorgung konnten bislang nur zugelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Ärzte sowie Ärzte von ermächtigten Einrichtungen teilnehmen (z.B.
Polikliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen). Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) wurde eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind MVZ
fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte
oder als Angestellte tätig sind. Die Vorschriften des SGB V finden auf MVZ analog zu
Vertragsärzten Anwendung (§ 72 Abs. 1 SGB V), sofern das Gesetz nichts anderes
bestimmt (Schmola, 2008, S. 67).
Im Gegensatz zu bisherigen Kooperationsformen (z.B. Gemeinschaftspraxis) zeichnen
sich MVZ insbesondere durch eine flexibler gestaltbare Zusammenarbeit zwischen
Ärzten untereinander, von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen sowie
durch einen größeren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrahmen aus. Zudem kann
die ambulante ärztliche Versorgung nicht mehr ausschließlich durch freiberuflich tätige
Vertragsärzte erfolgen, sondern auch durch die von MVZ angestellten Ärzte. Im
MVZ selbst dürfen nur ambulante Leistungen erbracht werden. Durch die MVZ besteht
für die im § 95 SGB V genannten Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) die
Möglichkeit in den ambulanten Leistungsmarkt vorzudringen (Schmola, 2008, S. 67).
ermächtigte Ärzte sowie Ärzte von ermächtigten Einrichtungen teilnehmen (z.B.
Polikliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen). Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) wurde eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind MVZ
fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte
oder als Angestellte tätig sind. Die Vorschriften des SGB V finden auf MVZ analog zu
Vertragsärzten Anwendung (§ 72 Abs. 1 SGB V), sofern das Gesetz nichts anderes
bestimmt (Schmola, 2008, S. 67).
Im Gegensatz zu bisherigen Kooperationsformen (z.B. Gemeinschaftspraxis) zeichnen
sich MVZ insbesondere durch eine flexibler gestaltbare Zusammenarbeit zwischen
Ärzten untereinander, von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen sowie
durch einen größeren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrahmen aus. Zudem kann
die ambulante ärztliche Versorgung nicht mehr ausschließlich durch freiberuflich tätige
Vertragsärzte erfolgen, sondern auch durch die von MVZ angestellten Ärzte. Im
MVZ selbst dürfen nur ambulante Leistungen erbracht werden. Durch die MVZ besteht
für die im § 95 SGB V genannten Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) die
Möglichkeit in den ambulanten Leistungsmarkt vorzudringen (Schmola, 2008, S. 67).
Bibliographische Angaben
- Autor: Gerald Schmola
- 2009, 1. Auflage, 24 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3640399218
- ISBN-13: 9783640399215
- Erscheinungsdatum: 13.08.2009
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.54 MB
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