Primary Nursing: Ein Konzept für die ambulante Pflege / PFLEGE kolleg (PDF)
Ein Leitfaden zur Implementierung eines neuen Pflegesystems
Pflege soll mit einem Höchstmaß an Qualität geleistet werden. Obwohl immer weniger Zeit und Personal vorhanden sind. Gerade ambulante Pflege-Einrichtungen brauchen eine entsprechende Organisationsform, wenn sie diesen Spagat bestehen wollen: Primary Nursing...
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Produktinformationen zu „Primary Nursing: Ein Konzept für die ambulante Pflege / PFLEGE kolleg (PDF)“
Pflege soll mit einem Höchstmaß an Qualität geleistet werden. Obwohl immer weniger Zeit und Personal vorhanden sind. Gerade ambulante Pflege-Einrichtungen brauchen eine entsprechende Organisationsform, wenn sie diesen Spagat bestehen wollen: Primary Nursing ist eine gute Möglichkeit.
In diesem Buch finden Pflegeeinrichtungen das bewährte Konzept für die konkrete Umsetzung von Primary Nursing in der ambulanten Pflege.
In der Neuauflage berichten drei ambulante Einrichtungen über ihre Erfahrungen mit dem Modell Primary Nursing. Es zeigt sich dabei einmal mehr, wie sich mit Primary Nursing die aktuellen Anforderungen an eine gute Pflege erfüllen lassen.
In diesem Buch finden Pflegeeinrichtungen das bewährte Konzept für die konkrete Umsetzung von Primary Nursing in der ambulanten Pflege.
In der Neuauflage berichten drei ambulante Einrichtungen über ihre Erfahrungen mit dem Modell Primary Nursing. Es zeigt sich dabei einmal mehr, wie sich mit Primary Nursing die aktuellen Anforderungen an eine gute Pflege erfüllen lassen.
Lese-Probe zu „Primary Nursing: Ein Konzept für die ambulante Pflege / PFLEGE kolleg (PDF)“
3 Qualitätssicherung durch Primary Nursing (S. 24-25) Einrichtungen für die ambulante und stationäre Pflege sind auf der Grundlage des § 80 SGB XI Abs. 2 Satz 1 zur Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung verpflichtet. Im Folgenden soll PN als eine Möglichkeit dargestellt werden, dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen.
3.1 Gesetzliche Grundlagen und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung
Die 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherung schafft erstmalig im § 80 SGB XI die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. »Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind« (SGB XI § 1 Abs. 4.). »Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (SGB XI, § 2, Abs. 1).«
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden gemäß § 80 SGB XI, Abs.1, Satz1 verpflichtet eine dementsprechend definierte Qualität zu erbringen. Die im Gesetz geforderten Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind in den Rahmenvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Vertretern der Verbände von Einrichtungen der stationären Altenpflege und den ambulanten Pflegediensten konkretisiert und beschlossen worden. Die Qualitätsanforderungen in den Rahmenvereinbarungen zum § 80 SGB XI beziehen sich auf die Qualitätsdimensionen der Strukturqualität (z. B. Ausstattung, Organisation, Qualifikation des Personals), der Prozessqualität (z. B. Pflegeprozessplanung, Pflegedokumentation, Durchführung der Pflege) und der Ergebnisqualität (z. B. Aktivierungserfolg, Zufriedenheit des Patienten, der Kunden) (vgl. MDS 2000:9). Jede zugelassene Einrichtung hat »auf Verlangen der Landesverbände der Pflegekassen vom Medizinischen
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Dienst der Krankenversicherung oder den von den Landesverbänden bestellten Sachverständigen die Prüfung der Qualität ihrer Leistungen durch Einzelprüfungen, Stichproben und vergleichende Prüfungen zu ermöglichen. Die Prüfungen sind auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse zu erstrecken« (SGB XI, § 80 Abs. 2 Satz 2 und 3). Die Überprüfungen haben u. a. zum Ziel, die Qualität der jeweiligen Einrichtung transparent zu machen. Beim Auftreten von Mängeln, die durch die Institution nicht fristgerecht beseitigt werden, kann es zu einer Kündigung des Versorgungsauftrages für die entsprechende Einrichtung kommen (vgl. SGB XI § 80 Abs. 3).
Die in den Rahmenvereinbarungen verwendeten Definitionen zur Qualität und Qualitätssicherung sind in der Fachliteratur in gleicher Weise einbezogen.
3.2 Definitionen zur Qualität und Qualitätssicherung
Zur Erläuterung des Begriffs der Qualität sind exemplarisch nachfolgende Definitionen ausgewählt worden. Der Begriff »Qualität« kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie »Beschaffenheit« oder »Eigenschaft eines Objekts oder einer Handlung«, die Bedeutung als »Wert« oder »Güte« wäre ebenso zu nennen (vgl. Duden 1996:598).
»Der Begriff Qualität kann allgemein definiert werden als das Erreichte im Verhältnis zum Machbaren bezogen auf die Menge des Gewünschten. Dabei ist der Begriff der Qualität nichts Statisches, sondern beinhaltet eine Dynamik, die nicht selten positive Eigengesetzlichkeiten entwickelt« (Conen, in: Hauke 1989:35 ff., zit. in Christian 1997:13).
Speziell für das Gesundheitswesen definiert Avedis Donabedian: »Qualität ist die Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Pflege. Qualität der Krankenpflege ist die Übereinstimmung zwischen der wirklichen Pflege und der zuvor dafür formulierten Standards und Kriterien« (Donabedian 1966, zit. in Görres, 1999:144). Die von Donabedian aufgeführte Definition zur Qualität und dessen Einteilung findet sich in den Ausführungen zum § 80 SGB XI wieder.
Die in den Rahmenvereinbarungen verwendeten Definitionen zur Qualität und Qualitätssicherung sind in der Fachliteratur in gleicher Weise einbezogen.
3.2 Definitionen zur Qualität und Qualitätssicherung
Zur Erläuterung des Begriffs der Qualität sind exemplarisch nachfolgende Definitionen ausgewählt worden. Der Begriff »Qualität« kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie »Beschaffenheit« oder »Eigenschaft eines Objekts oder einer Handlung«, die Bedeutung als »Wert« oder »Güte« wäre ebenso zu nennen (vgl. Duden 1996:598).
»Der Begriff Qualität kann allgemein definiert werden als das Erreichte im Verhältnis zum Machbaren bezogen auf die Menge des Gewünschten. Dabei ist der Begriff der Qualität nichts Statisches, sondern beinhaltet eine Dynamik, die nicht selten positive Eigengesetzlichkeiten entwickelt« (Conen, in: Hauke 1989:35 ff., zit. in Christian 1997:13).
Speziell für das Gesundheitswesen definiert Avedis Donabedian: »Qualität ist die Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Pflege. Qualität der Krankenpflege ist die Übereinstimmung zwischen der wirklichen Pflege und der zuvor dafür formulierten Standards und Kriterien« (Donabedian 1966, zit. in Görres, 1999:144). Die von Donabedian aufgeführte Definition zur Qualität und dessen Einteilung findet sich in den Ausführungen zum § 80 SGB XI wieder.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Hannelore Josuks
- 2010, 136 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842681054
- ISBN-13: 9783842681057
- Erscheinungsdatum: 06.12.2010
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