Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (FB Jura), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten des...
sofort als Download lieferbar
eBook (ePub)
18.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Produktdetails
Produktinformationen zu „Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (FB Jura), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 19961 waren
die Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf allen
Telekommunikationsmärkten gestellt worden. § 1 TKG2 sieht als Zweck des
Gesetzes ausdrücklich vor, "durch Regulierung im Bereich der
Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern". Insbesondere soll die
hoheitliche Regulierung dem Ziel der Gewährleistung eines chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerbes, auch in der Fläche, auf den Märkten der
Telekommunikation dienen (§ 2 II Nr. 2).
Grundgedanke der Beseitigung ehemaliger Monopolrechte der heutigen
Deutschen Telekom AG (DTAG) war vor allem, dass ein funktionierender
Wettbewerb den Interessen der Nutzer (vgl. § 2 II Nr. 1) dient. Die
Preisentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hat die Richtigkeit dieser
Überlegung inzwischen bestätigt.
Einem chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb standen aber außer
rechtlichen auch faktische Hindernisse entgegen. Insbesondere befürchtete der
Gesetzgeber, dass die DTAG gegenüber Wettbewerbern bedeutend größere
Chancen habe3, etwa weil ihr das Eigentum an den flächendeckenden
Übertragungswegen übertragen worden war, weil ihr ausreichende personelle
Kapazitäten zur Verfügung standen und wegen der bereits bestehenden
Kundenbeziehungen der DTAG (ca. 40 Mio. Kunden).
Zwar stehen diesen Vorteilen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile der DTAG
gegenüber: Die DTAG ist dem öffentlichen Dienstrecht verpflichtet und einem
Personalüberhang, hohen Pensionslasten und einer Pflicht zur flächendeckenden
Versorgung der Bevölkerung ausgesetzt. Gleichwohl ist der Gesetzgeber summa
summarum von einem erheblichen Wettbewerbsvorsprung des Unternehmens
ausgegangen und hat daher eine besondere Regulierung für erforderlich
gehalten4. [...]
1 BGBl. I 1996, S. 1120 ff. Auszugsweise abgedruckt auf den S. 35 ff.
2 Im Folgenden nicht anders gekennzeichnete Paragraphen sind solche des
TKG.
3 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 33.
4 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 43.
die Weichen für die Etablierung von Wettbewerb auf allen
Telekommunikationsmärkten gestellt worden. § 1 TKG2 sieht als Zweck des
Gesetzes ausdrücklich vor, "durch Regulierung im Bereich der
Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern". Insbesondere soll die
hoheitliche Regulierung dem Ziel der Gewährleistung eines chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerbes, auch in der Fläche, auf den Märkten der
Telekommunikation dienen (§ 2 II Nr. 2).
Grundgedanke der Beseitigung ehemaliger Monopolrechte der heutigen
Deutschen Telekom AG (DTAG) war vor allem, dass ein funktionierender
Wettbewerb den Interessen der Nutzer (vgl. § 2 II Nr. 1) dient. Die
Preisentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten hat die Richtigkeit dieser
Überlegung inzwischen bestätigt.
Einem chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb standen aber außer
rechtlichen auch faktische Hindernisse entgegen. Insbesondere befürchtete der
Gesetzgeber, dass die DTAG gegenüber Wettbewerbern bedeutend größere
Chancen habe3, etwa weil ihr das Eigentum an den flächendeckenden
Übertragungswegen übertragen worden war, weil ihr ausreichende personelle
Kapazitäten zur Verfügung standen und wegen der bereits bestehenden
Kundenbeziehungen der DTAG (ca. 40 Mio. Kunden).
Zwar stehen diesen Vorteilen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile der DTAG
gegenüber: Die DTAG ist dem öffentlichen Dienstrecht verpflichtet und einem
Personalüberhang, hohen Pensionslasten und einer Pflicht zur flächendeckenden
Versorgung der Bevölkerung ausgesetzt. Gleichwohl ist der Gesetzgeber summa
summarum von einem erheblichen Wettbewerbsvorsprung des Unternehmens
ausgegangen und hat daher eine besondere Regulierung für erforderlich
gehalten4. [...]
1 BGBl. I 1996, S. 1120 ff. Auszugsweise abgedruckt auf den S. 35 ff.
2 Im Folgenden nicht anders gekennzeichnete Paragraphen sind solche des
TKG.
3 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 33.
4 Begr. zum TKG, BT-Drucks. 13/3609, S. 43.
Bibliographische Angaben
- Autor: Patrick Breyer
- 2003, 1. Auflage, 52 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638213277
- ISBN-13: 9783638213271
- Erscheinungsdatum: 08.09.2003
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.46 MB
- Ohne Kopierschutz
- Vorlesefunktion
Kommentar zu "Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Rechtsfragen der Entgeltregulierung gemäß den §§ 24 ff. TKG".
Kommentar verfassen