Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß (PDF)
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Prof. Dr. Oskar Hartwieg (1936-2001) studierte Rechtswissenschaften in München und Hamburg, war Wissenschaftlicher Assistent bei Josef Esser in Tübingen und lehrte seit 1976 als Professor für Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.
Lautmann unterscheidet fünf Phasen richterlicher Tätigkeit: Problemstellung, Sammlung von Alternativen und Fakten, Bewertung der Alternativen, Festlegung der Alternative, Ausführen und Darstellen der Entscheidung. Diese Auffächerung benutzt Lautmann für eine inhaltliche Beschreibung der Informationsverarbeitung von Fakten und Normen bei der richterlichen Tätigkeit. Die beiden folgenden Unterabschnitte (II., III.) verfolgen dagegen das Ziel, unter zeitlichen und kausalen Gesichtspunkten richterliche Tätigkeit zu gliedern; die inhaltliche Beschreibung wird sich später anschließen. Das Lautmann’sche Modell ist demnach an dieser Stelle nur bedingt als Vorbild geeignet.
Die zeitlichen Unterteilungen in den Untersuchungen von Baumgärtel und Blankenburg sind für diese Studie zu weit. Sie betreffen nämlich den gesamten zivilprozessualen Zeitablauf einschließlich aller Entscheidungsarten und führen damit zu Kategorien, die für die hier allein interessierende Erledigungsart eines Prozesses durch streitiges Urteil keine weiteren Aussagen mehr enthalten. Der Vorentwurf einer Untersuchung zur Analyse des Entscheidungsverhaltens von Juristen553 ist zu allgemein, um als aussagefähiges Phasenmodell für die Fälle zivilrichterlichen Handelns dienen zu können, die durch streitiges Urteil erledigt werden.
Es muß daher im folgenden der Versuch gemacht werden, aus den bisher dargestellten Ansätzen ein eigenes Modell zu entwerfen. Dieses Modell ist ausdrücklich nur für die Fälle richterlicher Prozeßerledigung durch streitiges Urteil angelegt. Seine Aussagefähigkeit für andere Erledigungen, wie z. B. Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnis, Verzicht, z. T. auch Versäumnisurteil oder Ruhen des Verfahrens ist sicherlich
Die drei bereits genannten Phasen von Entscheidungsverhalten (Suchverhalten vor der Entscheidung = Phase 1, Entschluß = Phase 2, Suchverhalten nach der Entscheidung = Phase 3) bilden einschließlich ihrer entscheidungstheoretisch herausgestellten Nichtfestlegbarkeit der Phasenfolge den Ausgangspunkt für die folgende Phaseneinteilung."
- Autor: Oskar Hartwieg
- 2010, 1. Auflage, 272 Seiten, Deutsch
- Verlag: V&R unipress
- ISBN-10: 3862340902
- ISBN-13: 9783862340903
- Erscheinungsdatum: 20.01.2010
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- Dateiformat: PDF
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