Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß / Beiträge zu Grundfragen des Rechts (PDF)
Ein entscheidungstheoretischer Versuch
Das Verhältnis zwischen Fall und Norm ist eine Grundfrage der modernen Rechtswissenschaft. Oskar Hartwieg begreift Fall und Norm als veränderliche Größen, die nicht einfach zu trennen sind und bei der juristischen Entscheidungsfindung aneinander angeglichen...
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Produktinformationen zu „Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß / Beiträge zu Grundfragen des Rechts (PDF)“
Das Verhältnis zwischen Fall und Norm ist eine Grundfrage der modernen Rechtswissenschaft. Oskar Hartwieg begreift Fall und Norm als veränderliche Größen, die nicht einfach zu trennen sind und bei der juristischen Entscheidungsfindung aneinander angeglichen werden müssen. Ihn interessiert vor allem, wie die Arbeit des Richters am Sachverhalt theoretisch zu erfassen ist. Dabei kritisiert er die vorherrschende »normative Sicht«, die den Willen des Gesetzgebers zum allgemeinen Maßstab erklärt. Hartwieg möchte gar nicht anzweifeln, daß sich die Tätigkeit des Juristen vornehmlich auf Rechtstexte bezieht, sei es auf das mehr oder weniger abstrakt formulierte einzelne Gesetz oder auf dessen Wechselwirkungen mit anderen Normen. Doch ist die Jurisprudenz mehr als eine lediglich textgebundene Wissenschaft. Dies zeigt schon das Wort »Sachverhalt«, welches der »Sache ihr eigenes Verhalten« zubilligt (Gadamer) und dadurch eine eigentümliche Distanz zwischen der Sprache und den Dingen zum Ausdruck bringt. Es ist eben jene Distanz, der Hartwiegs Forschungsinteresse gilt und die in aktuellen rechtstheoretischen Diskussionen wieder eine wichtige Rolle spielt.
Lese-Probe zu „Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß / Beiträge zu Grundfragen des Rechts (PDF)“
"II. Phasen zivilrichterlicher Entscheidungstätigkeit (S. 176-177)Lautmann unterscheidet fünf Phasen richterlicher Tätigkeit: Problemstellung, Sammlung von Alternativen und Fakten, Bewertung der Alternativen, Festlegung der Alternative, Ausführen und Darstellen der Entscheidung. Diese Auffächerung benutzt Lautmann für eine inhaltliche Beschreibung der Informationsverarbeitung von Fakten und Normen bei der richterlichen Tätigkeit. Die beiden folgenden Unterabschnitte (II., III.) verfolgen dagegen das Ziel, unter zeitlichen und kausalen Gesichtspunkten richterliche Tätigkeit zu gliedern; die inhaltliche Beschreibung wird sich später anschließen. Das Lautmann’sche Modell ist demnach an dieser Stelle nur bedingt als Vorbild geeignet.
Die zeitlichen Unterteilungen in den Untersuchungen von Baumgärtel und Blankenburg sind für diese Studie zu weit. Sie betreffen nämlich den gesamten zivilprozessualen Zeitablauf einschließlich aller Entscheidungsarten und führen damit zu Kategorien, die für die hier allein interessierende Erledigungsart eines Prozesses durch streitiges Urteil keine weiteren Aussagen mehr enthalten. Der Vorentwurf einer Untersuchung zur Analyse des Entscheidungsverhaltens von Juristen553 ist zu allgemein, um als aussagefähiges Phasenmodell für die Fälle zivilrichterlichen Handelns dienen zu können, die durch streitiges Urteil erledigt werden.
Es muß daher im folgenden der Versuch gemacht werden, aus den bisher dargestellten Ansätzen ein eigenes Modell zu entwerfen. Dieses Modell ist ausdrücklich nur für die Fälle richterlicher Prozeßerledigung durch streitiges Urteil angelegt. Seine Aussagefähigkeit für andere Erledigungen, wie z. B. Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnis, Verzicht, z. T. auch Versäumnisurteil oder Ruhen des Verfahrens ist sicherlich
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beschränkt, andererseits aber nicht ganz unerheblich, denn selbst wenn nur gut ein Drittel aller normalen Zivilprozesse vor dem Landgericht mit einem streitigen Urteil zugeschnittene Verfahrens- und Verhaltensmodell die ultima ratio darstellt, vor der sich alle anderen Versuche abspielen, den Prozeß anders, z. B. für Richter weniger arbeitsaufwendig oder für die Parteien weniger kontrovers (etwa durch Vergleich) zu beenden.
Die drei bereits genannten Phasen von Entscheidungsverhalten (Suchverhalten vor der Entscheidung = Phase 1, Entschluß = Phase 2, Suchverhalten nach der Entscheidung = Phase 3) bilden einschließlich ihrer entscheidungstheoretisch herausgestellten Nichtfestlegbarkeit der Phasenfolge den Ausgangspunkt für die folgende Phaseneinteilung."
Die drei bereits genannten Phasen von Entscheidungsverhalten (Suchverhalten vor der Entscheidung = Phase 1, Entschluß = Phase 2, Suchverhalten nach der Entscheidung = Phase 3) bilden einschließlich ihrer entscheidungstheoretisch herausgestellten Nichtfestlegbarkeit der Phasenfolge den Ausgangspunkt für die folgende Phaseneinteilung."
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Autoren-Porträt von Oskar Hartwieg
Prof. Dr. Oskar Hartwieg (1936-2001) studierte Rechtswissenschaften in München und Hamburg, war Wissenschaftlicher Assistent bei Josef Esser in Tübingen und lehrte seit 1976 als Professor für Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.
Bibliographische Angaben
- Autor: Oskar Hartwieg
- 2010, 1. Auflage 2010, 272 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Stephan Meder
- Verlag: V&R unipress
- ISBN-10: 3862340902
- ISBN-13: 9783862340903
- Erscheinungsdatum: 20.01.2010
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