Überprüfung der Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung im Fall Armin Meiwes. Psychologische Stellungnahme (PDF)
Der "Kannibale von Rothenburg"
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gutachten basiert auf dem öffentlichen Interview mit Armin Meiwes aus dem Jahre 2013. Es...
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Produktinformationen zu „Überprüfung der Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung im Fall Armin Meiwes. Psychologische Stellungnahme (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gutachten basiert auf dem öffentlichen Interview mit Armin Meiwes aus dem Jahre 2013. Es umfasst folgende Gesichtspunkte: Zusammenfassende Aktenauswertung; Anlasstat; Tatumstände; Urteilsgründe; Strafrechtliche Vorbelastungen; Auswertung der Ermittlungsakten; Biografische Entwicklung und soziale Bezüge bis zur Inhaftierung; Vollzugliche Entwicklung; Frühere psychologische/psychiatrische Gutachten und Stellungnahmen; Eigene Untersuchungsergebnisse; Explorationsgespräch; Testpsychologische Untersuchungen; Psychischer Befund und Verhaltensbeobachtung; Beurteilung; Bewertung der prädeliktischen Entwicklung; Bewertung der postdeliktischen Persönlichkeitsentwicklung; Psychotherapeutische Behandlung; Einschätzung der Prognose; Abschließendes Votum und Empfehlungen; Votum; Empfehlungen.
Herr M. wurde zunächst vom Landgericht Kassel am 30.01.2004 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil wurde nach rechtlicher Überprüfung aufgehoben und beginnend am 12.01.2006 neu verhandelt. Die Neuverhandlung des Landgerichts Frankfurt am Main ergab am 09.05.2006 die Verurteilung des Herrn M. zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Er befindet sich seit dem 10.12.2002 in Haft, so dass eine Entlassung frühestens am 10.12.2017 möglich ist. Die psychologische Zuständigkeit ergab sich in diesem Zusammenhang aus der Notwendigkeit der Überprüfung der Sozialprogose.
Herr M. wurde zunächst vom Landgericht Kassel am 30.01.2004 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil wurde nach rechtlicher Überprüfung aufgehoben und beginnend am 12.01.2006 neu verhandelt. Die Neuverhandlung des Landgerichts Frankfurt am Main ergab am 09.05.2006 die Verurteilung des Herrn M. zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Er befindet sich seit dem 10.12.2002 in Haft, so dass eine Entlassung frühestens am 10.12.2017 möglich ist. Die psychologische Zuständigkeit ergab sich in diesem Zusammenhang aus der Notwendigkeit der Überprüfung der Sozialprogose.
Bibliographische Angaben
- Autor: S. H.
- 2019, 1. Auflage, 19 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668987246
- ISBN-13: 9783668987241
- Erscheinungsdatum: 24.07.2019
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