Verwaltungsrecht in Europa / Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht (PDF)
Band 1: England und Wales, Spanien, Niederlande. Bd. 1 England,Wales,Spanien,Niederlande, E-BOOK
Das vorliegende Werk bildet den Auftakt eines Projekts, das Juristen aus Wissenschaft und Praxis einen soliden und schnellen Einstieg in europäische Verwaltungsrechtsordnungen ermöglicht. Der erste Band widmet sich mit England und Wales, Spanien sowie den...
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Produktinformationen zu „Verwaltungsrecht in Europa / Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht (PDF)“
Das vorliegende Werk bildet den Auftakt eines Projekts, das Juristen aus Wissenschaft und Praxis einen soliden und schnellen Einstieg in europäische Verwaltungsrechtsordnungen ermöglicht. Der erste Band widmet sich mit England und Wales, Spanien sowie den Niederlanden drei Rechtsordnungen mit großer Bedeutung in der gemeinschaftsrechtlichen Entwicklung.Den einführenden Bemerkungen des Herausgebers zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht folgen die Länderdarstellungen der Verwaltungsrechtsordnungen. Sie beinhalten jeweils einen Grundlagenabschnitt zur historischen Entwicklung, zu den Staatsorganen, den Rechtsquellen und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungsrecht sowie technische Hinweise (Abkürzungen, weiterführender Literatur und elektronischen Informationsquellen).
Lese-Probe zu „Verwaltungsrecht in Europa / Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht (PDF)“
"Christine Holterhues (S. 371-372)Niederlande
A. Grundlagen
I. Historische Entwicklung
Bis zum Jahre 1994 bestand das Verwaltungsrecht in den Niederlanden aus einer nahezu unübersehbaren Fülle von administrativen Spezialvorschriften und gerichtlichem case law. Insoweit bestand ein entscheidender Unterschied zum Straf- und Zivilrecht. In diesen Bereichen wurden bereits im 19. Jahrhundert die wichtigsten Bestimmungen vereinheitlicht und zusammengefasst. Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde erst zum Ende des 20. Jahrhunderts in einem Gesetz kodifiziert.
Der Grund für den späten Zeitpunkt dieser Kodifizierung findet sich in der geschichtlichen Entwicklung des Verwaltungsrechts. Dieser Teil des niederländischen Rechts begann sich erst am Ende des 19. Jahrhunderts langsam herauszubilden. Nach ersten Gesetzen, die dem Bürger gewisse Rechte gegenüber Unterdrückungsmaßnahmen des Staates einräumten, kamen nach und nach weitere Bestimmungen hinzu. Die Normierung der diversen Bereiche des öffentlichen Rechts verlief hierbei unterschiedlich schnell und intensiv, so dass das Verwaltungsrecht nach hundert Jahren am Ende des 20. Jahrhunderts ein unvollständiges und lückenhaftes Bild ergab.
Das Bedürfnis nach allgemeinen Regelungen verstärkte sich zusehends – gerade angesichts der inzwischen nur schwer zu handhabenden und fast undurchschaubaren Menge von Spezialgesetzen mit durchaus unterschiedlicher Definition der gleichen öffentlich-rechtlichen Begrifflichkeiten. Ab dem Jahre 1980 begannen die konkreten Bemühungen um eine Festlegung der allgemeinen Regeln der Verwaltung. Hierbei spielten auch rechtsvergleichende Überlegungen eine gewichtige Rolle, was das niederländische Verwaltungsrecht zu einem besonders interessanten Gegenstand werden lässt.
Eine weitere Basis zur Kodifizierung liegt in der
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Neufassung der niederländischen Verfassung (Grondwet) im Jahre 1983. Bei dieser Verfassungsreform wurde ein Gesetzgebungsauftrag für das Gebiet des Verwaltungsrechts eingefügt3. Zur Erfüllung dieses Auftrags bedurfte es keiner Kodifikation des kompletten Verwaltungsrechts, lediglich die allgemeinen Regeln sollten endlich einheitlich normiert werden.4 Grundlagen des Gesetzgebungsprozesses waren Berichte und Vorschläge wissenschaftlicher Kommissionen.
So unterbreiteten die Verwaltungsrechtler van Poelje, Donner, de Berg und Lespes Vorschläge für eine Kodifikation der allgemeinen Prinzipien des administrativen Rechts vor der VAR (Vereniging voor Administratief Recht = Vereinigung für Verwaltungsrecht)5. In der Folge stellte die VAR eine Kommission zusammen unter der Leitung von van Poelje, die den Abar (Rapport algemene bepalingen van administratief recht = Bericht zu allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsrechts) erstmals im Jahr 1953 herausbrachte.6 In der Folge erschienen weitere Ausgaben des Abar-Berichts. Die dritte Ausgabe des Abar enthielt den Entwurf eines Abar-Gesetzes als Vorstufe zu einem Awb (Algemene wet bestuursrecht = Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz)."
So unterbreiteten die Verwaltungsrechtler van Poelje, Donner, de Berg und Lespes Vorschläge für eine Kodifikation der allgemeinen Prinzipien des administrativen Rechts vor der VAR (Vereniging voor Administratief Recht = Vereinigung für Verwaltungsrecht)5. In der Folge stellte die VAR eine Kommission zusammen unter der Leitung von van Poelje, die den Abar (Rapport algemene bepalingen van administratief recht = Bericht zu allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsrechts) erstmals im Jahr 1953 herausbrachte.6 In der Folge erschienen weitere Ausgaben des Abar-Berichts. Die dritte Ausgabe des Abar enthielt den Entwurf eines Abar-Gesetzes als Vorstufe zu einem Awb (Algemene wet bestuursrecht = Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz)."
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Autoren-Porträt von Jens-Peter Schneider
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider lehrt an der Universität Freiburg und ist Direktor des dortigen Instituts für Medien- und Informationsrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jens-Peter Schneider
- 2007, 1. Auflage 2007, 471 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Jens-Peter Schneider
- Verlag: V&R unipress
- ISBN-10: 3862340449
- ISBN-13: 9783862340446
- Erscheinungsdatum: 11.09.2007
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