Zur Frage der Haftung des Lizenzgebers für Rechtsmängel (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: gut, 15 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Seminar zum Lizenzvertragsrecht, Sprache: Deutsch,...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: gut, 15 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Seminar zum Lizenzvertragsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Lizenzverträge haben im Wirtschaftsleben eine erhebliche Bedeutung mit steigender Tendenz. Für die Marktstellung von Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt besteht die Notwendigkeit zur Verwertung von Schutzrechten, z.B. geschützter Technologie. Der Lizenzvertrag ist eine der wichtigsten Verwertungsformen.
Gegenstand des Lizenzvertrags können Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten sein, wie Patente, Marken, Design oder Gebrauchsmuster und auch an Urheberrechten. Schutzrechte gewähren seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und Abwehrrechte gegen Eingriffe Dritter. Das Schutzrecht kann vollständig auf Dritte übertragen oder durch Lizenzgewährung an Dritte verwerten werden.
Mangels einer eigenständigen gesetzlichen Regelung wurde das Lizenzvertragsrecht weitgehend von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Unter einem Lizenzvertrag wird üblicherweise die vertragliche Gestattung bestimmter Verhaltensweisen in Bezug auf Schutzrechte, Schutzrechtsanmeldungen, Know-how oder schöpferische Leistungen durch den jeweiligen Rechtsinhaber verstanden. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem Lizenzvertrag um einen zweiseitigen Vertrag mit Dauerschuldcharakter handelt. Die Rechtsprechung und Literatur sind aber uneinig über dessen Einordnung in die Systematik des BGB und über die für die Beurteilung der Haftung des Lizenzgebers bei Rechtsmängeln heranzuziehenden Normen.
Gegenstand des Lizenzvertrags können Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten sein, wie Patente, Marken, Design oder Gebrauchsmuster und auch an Urheberrechten. Schutzrechte gewähren seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und Abwehrrechte gegen Eingriffe Dritter. Das Schutzrecht kann vollständig auf Dritte übertragen oder durch Lizenzgewährung an Dritte verwerten werden.
Mangels einer eigenständigen gesetzlichen Regelung wurde das Lizenzvertragsrecht weitgehend von Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Unter einem Lizenzvertrag wird üblicherweise die vertragliche Gestattung bestimmter Verhaltensweisen in Bezug auf Schutzrechte, Schutzrechtsanmeldungen, Know-how oder schöpferische Leistungen durch den jeweiligen Rechtsinhaber verstanden. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem Lizenzvertrag um einen zweiseitigen Vertrag mit Dauerschuldcharakter handelt. Die Rechtsprechung und Literatur sind aber uneinig über dessen Einordnung in die Systematik des BGB und über die für die Beurteilung der Haftung des Lizenzgebers bei Rechtsmängeln heranzuziehenden Normen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jana Peters
- 2017, 1. Auflage, 40 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3668531293
- ISBN-13: 9783668531291
- Erscheinungsdatum: 22.09.2017
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