100 Fragen zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe (PDF)
Seit dem 1. September 2009 ist eine Neuregelung der Patientenverfügung in Kraft. Doch bislang fehlen leicht verständliche Erklärungen, die deutlich machen, was nun rechtlich erlaubt bzw. verboten ist. Dieses Buch ist nicht nur für die Fachöffentlichkeit der...
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Produktinformationen zu „100 Fragen zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe (PDF)“
Seit dem 1. September 2009 ist eine Neuregelung der Patientenverfügung in Kraft. Doch bislang fehlen leicht verständliche Erklärungen, die deutlich machen, was nun rechtlich erlaubt bzw. verboten ist. Dieses Buch ist nicht nur für die Fachöffentlichkeit der Pflege geschrieben, sondern so verständlich, dass jeder, der Interesse am Thema hat, schnelle und aktuelle Antworten erhält. Es geht nicht nur um die Achtung und den Respekt vor der Entscheidung eines Patienten; es geht auch darum, sich am Lebensende vor Fremdbestimmung zu schützen.
Klar und strukturiert wird hier fundiertes Wissen rund um Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen gegeben.
Klar und strukturiert wird hier fundiertes Wissen rund um Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen gegeben.
Lese-Probe zu „100 Fragen zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe (PDF)“
"8 Selbsttötung, Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung (S. 86-87)88. Frage: Ist die Selbsttötung strafbar?
Nein, die Selbsttötung erfüllt keinen Straftatbestand. Das Strafgesetzbuch bedroht nur die Tötung eines anderen Menschen mit Strafe.143 Zwar geht dies aus dem Wortlaut des § 212 StGB nicht eindeutig hervor – hier heißt es: »Wer einen Menschen tötet, (…) wird (…) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft« –, aber es ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Tötungsdelikte sowie aus rechtsgeschichtlichen und systematischen Gründen.
Im freiheitlichen Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Pflicht zum Leben. Dies bedeutet nicht, dass es ein Recht zum Suizid gibt. In einem Verfassungsstaat verläuft der Gedankengang folgendermaßen: Ein Verhalten ist nur strafbar, wenn ein Gesetz die Strafbarkeit bestimmt. Dieses Gesetz wiederum muss mit den Grundrechten der Verfassung, in Deutschland also: des Grundgesetzes, vereinbar sein. Das Verbot einer Selbsttötung würde jedoch gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen. Deshalb wäre die Strafbarkeit der Selbsttötung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zwar sind strafrechtliche Sanktionen an einer Person, die sich selbst getötet hat, nicht mehr möglich, aber die Straflosigkeit der Selbsttötung wirkt sich wegen der Systematik des Strafrechts auf den Versuch einer Selbsttötung sowie auf Anstiftung und Beihilfe zu einer Selbsttötung aus (siehe dazu die folgenden Fragen).
89. Frage: Ist der Versuch einer Selbsttötung für den Betroffenen strafbar?
Grundsätzlich nicht. Dies folgt aus der Systematik des Strafrechts: Wenn die Vollendung einer Tat nicht strafbar ist, kann auch der Versuch nicht
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strafbar sein. Wer einen Selbsttötungsversuch überlebt, hat sich deshalb nicht wegen des Versuchs eines Tötungsdeliktes (an sich selbst) strafbar gemacht.Hat der Selbsttötungsversuch zu einer Eigenverletzung am Körper geführt, so kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung in Betracht. Doch die Selbstverletzung ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 223 StGB nicht strafbar (»Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« [Hervorhebung von der Autorin]). Nur nach dem Wehrstrafrecht ist die Eigenverletzung, die zur Wehruntauglichkeit führt, strafbar (§ 17 Wehrstrafgesetz).
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Bibliographische Angaben
- Autor: Martina Weber
- 2010, 120 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842682662
- ISBN-13: 9783842682665
- Erscheinungsdatum: 06.12.2010
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