Die Bedeutung der Vertauensschadenversicherung im Kontext von Wirtschaftskriminalität, Risikomanagement und Compliance (PDF)
Düsseldorfer Reihe - Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht Band 5
Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei "von innen" geschädigt werden, indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an...
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Produktinformationen zu „Die Bedeutung der Vertauensschadenversicherung im Kontext von Wirtschaftskriminalität, Risikomanagement und Compliance (PDF)“
Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei "von innen" geschädigt werden, indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weitergeben. Eine Schädigung kann aber auch "von außen" erfolgen, etwa durch Hackerangriffe, mit denen Geschäftsinterna ausgespäht werden. Aus Sicht eines Unternehmens liegt es daher nahe, derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit das Versicherungsprodukt der Vertrauensschadenversicherung (VSV), das von der Versicherungswirtschaft zu diesem Zweck angeboten wird. Für die Vertrauensschadenversicherung bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen im VVG oder anderen Gesetzen. Auch gibt es keine Musterbedingungen des GDV. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung der Vertrauensschadenversicherung anhand der Allgemeinen Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV) verschiedener Versicherer. Es treten zentrale Unterschiede zwischen den einzelnen Klauselwerken hervor. Dies zeigt sich besonders an der zeitlichen Bestimmung des Versicherungsfalls der Vertrauensschadenversicherung. Angesichts des unter Umständen sogar existentiellen Risikos der Wirtschaftskriminalität widmet sich die Arbeit der gesellschaftsrechtlichen Frage, ob die Geschäftsleitung von Unternehmen aufgrund einer "Risikoabsicherungspflicht" gehalten ist, eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Ziel der Arbeit ist es, diese Fragestellung für den Bereich der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften einem Ergebnis zuzuführen. Dabei setzt sich die Autorin insbesondere mit den Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung und dem unternehmerischen Ermessensspielraum auseinander. Die Arbeit bietet Erkenntnisse für Praktiker und Wissenschaftler, die sich mit Wirtschaftskriminalität in Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Risikomanagement und den entsprechenden Versicherungslösungen befassen. Es sollen nützliche Hinweise für Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte gegeben sowie Hilfestellungen für Versicherungsjuristen zur Ausgestaltung und Interpretation der Vertrauensschadenversicherung präsentiert werden.
Lese-Probe zu „Die Bedeutung der Vertauensschadenversicherung im Kontext von Wirtschaftskriminalität, Risikomanagement und Compliance (PDF)“
A. Grundsätzliche Abschlussfreiheit und Einschränkungen (S. 64-65)Die Abschlusspflicht ist zunächst vor dem Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Abschlussfreiheit von Versicherungsverträgen und ihrer Einschränkung durch die gesetzlichen Versicherungspflichten zu betrachten.
I. Abschlussfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie
Der Abschluss und die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen stehen grundsätzlich im Belieben der Vertragsparteien. Die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit der Parteien sind Ausformungen der allgemeinen Vertragsfreiheit, die auch im Versicherungsvertragsrecht gilt.325 Die Vertragsfreiheit stellt ein grundlegendes Prinzip der deutschen Rechtsordnung dar und ist überdies verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 Abs. 1 GG).326
II. Versicherungspflicht aufgrund gesetzlicher Regelung
Die Abschlussfreiheit kann durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Hintergrund von gesetzlichen Versicherungspflichten ist häufig der Gedanke des Drittschutzes.327 Gesetze, Verordnungen oder Satzungen können eine Versicherungspflicht anordnen.328 So kann eine Partei ausdrücklich zum Abschluss einer bestimmten Versicherung gesetzlich verpflichtet sein.329 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Versicherungspflicht sind regelmäßig nicht im VVG, sondern in Spezialgesetzen festgelegt.
Eine gesetzliche Pflicht der Geschäftsleitung zum Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung für das Unternehmen findet sich jedoch nicht. Insbesondere das Gesellschaftsrecht bestimmt keine Pflicht zum Abschluss der Vertrauensschadenversicherung. Dies gilt im Bereich der Kapitalgesellschaften ebenso wie im Bereich der Personengesellschaften. Abzugrenzen ist die Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen von der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern.
Nach § 67 Abs. 3
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Nr. 3 BNotO obliegt es der Notarkammer, Versicherungsverträge zur Ergänzung der Berufshaftpflichtversicherung der Notare nach § 19a BNotO abzuschließen. Diese Pflicht dient dazu, Gefahren aus solchen Pflichtverletzungen zu versichern, die nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, sei es weil die durch sie verursachten Vermögensschäden die Deckungssumme übersteigen oder weil sie als vorsätzliche Handlungen durch die AVB vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Die gesetzliche Regelung des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO legt für die Notarkammern den Abschluss der Vertrauensschadenversicherung für Schäden der Notarklienten aufgrund vorsätzlicher Amtspflichtverletzung des Notars als Pflichtaufgabe fest.332 Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß §§ 43 ff. VVG. Die Notarkammer ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Person ist nicht der Notar, sondern der Geschädigte aufzufassen.
Letztlich soll durch die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammer die Entschädigung der Kunden des Notars bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Notars gewährleistet werden.334 Die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern unterscheidet sich nach ihrer Systematik, ihrem Inhalt und ihrem Schutzzweck so stark von der herkömmlichen Vertrauensschadenversicherung, dass hierauf weiter nicht eingegangen wird.
Die gesetzliche Regelung des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO legt für die Notarkammern den Abschluss der Vertrauensschadenversicherung für Schäden der Notarklienten aufgrund vorsätzlicher Amtspflichtverletzung des Notars als Pflichtaufgabe fest.332 Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß §§ 43 ff. VVG. Die Notarkammer ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Person ist nicht der Notar, sondern der Geschädigte aufzufassen.
Letztlich soll durch die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammer die Entschädigung der Kunden des Notars bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Notars gewährleistet werden.334 Die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern unterscheidet sich nach ihrer Systematik, ihrem Inhalt und ihrem Schutzzweck so stark von der herkömmlichen Vertrauensschadenversicherung, dass hierauf weiter nicht eingegangen wird.
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Autoren-Porträt von Stefanie Seitz
Frau Dr. Stefanie Seitz wurde am 15.2.1983 in Ingolstadt geboren. Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau in München begann sie im Jahre 2004 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Im Jahre 2006 setzte sie ihr Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster fort. Dort erwarb sie das Zertifikat Versicherungsrecht der Forschungsstelle für Versicherungswesen und das Zertifikat Bankrecht des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Nach dem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im März 2009 nahm sie ihr Promotionsstudium bei Prof. Dr. Dirk Looschelders an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf. Nebenbei war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Im April 2010 trat Frau Dr. Stefanie Seitz in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Düsseldorf ein. Es folgten Stationen in Washington, D.C. und München. Ihre jetzigen Forschungsschwerpunkte liegen im Versicherungsrecht sowie im Kapitalmarkt- und Aktienrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefanie Seitz
- 2011, 1. Auflage, 206 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Dirk Looschelders, Lothar Michael
- Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft
- ISBN-10: 3862980995
- ISBN-13: 9783862980994
- Erscheinungsdatum: 01.01.2011
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