Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis (ePub)
Schäden erkennen und vermeiden
Schäden rechtzeitig erkennen und vermeiden! Schadensfälle in der täglichen Verlegepraxis sind keine Seltenheit. Die meisten Schäden entstehen jedoch nicht mutwillig, sondern aus Unkenntnis oder Unwissenheit. Der vorliegende Ratgeber liefert eine...
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis (ePub)“
Schäden rechtzeitig erkennen und vermeiden! Schadensfälle in der täglichen Verlegepraxis sind keine Seltenheit. Die meisten Schäden entstehen jedoch nicht mutwillig, sondern aus Unkenntnis oder Unwissenheit. Der vorliegende Ratgeber liefert eine praxisgerechte Aufbereitung von 32 Schadensbildern mit Schadensursachen, Schadensanalysen und Schadensmaßnahmen. Unverzichtbar für die tägliche Parkettlegerpraxis, wenn es darum geht · Schäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden · aufgetretene Schäden fehlerfrei zu analysieren · Missverständnisse bereits bei der Auftragsvergabe zwischen Kunde und Bodenleger zu vermeiden Alle Schäden wurden verständlich aufbereitet und mit bewährten Handlungsanleitungen unterlegt, um Verlegearbeiten zu erleichtern. Die zahlreichen vierfarbigen Schadensbilder unterstützen Bodenleger und Gutachter bei der täglichen Verlegepraxis und helfen, Schäden bereits in ihrer Entstehungsursache wirksam zu vermeiden.
Lese-Probe zu „Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis (ePub)“
1. Ablösungen (Olivenparkett) (S. 9-10)Auf die falsche Fährte gelockt
Nicht immer ist eine zu nasse Reinigung für Schäden am Parkett verantwortlich. Dieser Fall zeigt, dass trotz offensichtlicher Fehler bei der Reinigung die Ursache für das Lösen von Parkettstäben eine ganz andere war.
Der Neubau war innerhalb kurzer Zeit hochgezogen worden. Ende März hatte man mit den Ausschachtarbeiten begonnen. Nur knappe drei Monate später, Ende Juni, stand das Haus bereits. Im Wohnzimmer hatten sich die Bauherren für einen Parkettfußboden aus Olivenholz entschieden: massiv, im Verband, 10 mm stark, verklebt und mehrfach versiegelt. Vor dem Einräumen der Möbel in den etwa 30 Quadratmeter großen Raum war der Boden wegen erheblichen Baustellenschmutzes sehr feucht und intensiv gereinigt worden. Wegen des vielen Wassers, das dafür eingesetzt wurde, war diese extreme Reinigungsmaßnahme dem parkettverlegenden Handwerker nicht entgangen.
Als er unmittelbar nach Anbringen der Fußleisten ein Reinigungsteam des Bauunternehmens bei der Fußbodenwäsche im Wohnzimmer auf frischer Tat ertappte, hielt er das Ganze gleich mit einer Kamera bildlich fest.
In Sorge um seine erbrachte Leistung schickte er dem Bauherrn die Bilder umgehend zu. Dazu schrieb er, dass er die Werterhaltung des Parketts nicht gewährleisten könne, wenn derartige Reinigungsmaßnahmen fortgeführt würden.
Mit gleichem Schreiben sendete er dem Bauherrn eine ausführliche Reinigungs- und Pfl egeanweisung, und zwar gleich in mehrfacher Ausführung das Wort nebelfeucht hatte er dabei dick unterstrichen. Die Rechnung wurde vom Bauherrn umgehend gezahlt. Die Sache schien geregelt.
Schadensbild
Ein Jahr später erhielt der Parkettleger einen Anruf vom Hausherrn. Er möge sich doch bitte den Boden anschauen.
Der Hausherr beschwerte sich, dass sich an mehreren Stellen die mit einem elastischen Klebstoff verklebten Elemente lösten.
Der Verleger schaute
... mehr
sich die Geschichte vor Ort an und verwies auf sein Schreiben. Er sah den Schaden als eine Folge der zu nassen Reinigung des Parketts.
Vorsorglich hatte der Hand werker das Bildmaterial zum Ortstermin mitgebracht, das die Fehler bei der Säuberung des verschmutzten Parkettbodens im Vorfeld des nahenden Einzugs zeigte. Schließlich einigte man sich gütlich.
Der Bauherr zahlte dem bodenlegenden Handwerker zwei Arbeitsstunden, der nahm dafür eine punktuelle Reparatur dreier gelöster Lamellen vor. Dies war nur möglich, weil die geschädigten Bereiche in einem nicht einsehbaren Bereich des Wohnzimmers lagen.
Exakt ein Jahr später. Wieder wurde der Handwerker gerufen. Jetzt waren die Beschwerden deutlich heftiger, denn mittlerweile, so klagte der Auftraggeber, hatten sich bereits große Bereiche des Parketts gelöst. Der Boden würde beim Darüberlaufen knirschen.
Das vom Hausherrn beschriebene Bild bestätigte sich beim Ortstermin des Handwerkers. Die Fronten beharrten auf ihrer Meinung: Der Hausherr verharrte auf dem Standpunkt, dass die Verlegung unfachgerecht wäre, der Verleger wies auf seine sogar schriftlich nieder gelegten Anmerkungen zu den seinerzeitigen Reinigungsmaßnahmen hin.
Die Positionen waren verhärtet. Ein Gutachter sollte die Situation schlichten. Dem beauftragten Sachverständigen wurde der Vorgang beim Termin zunächst eindringlich geschildert. Der bodenlegende Handwerker sprach die Nassreinigung an und verwies auch auf die sehr rasche Bauzeit und das feuchte Klima während dieser Maßnahmen.
Schadensursachen
Bei der Untersuchung des Bodens entging dem Gutachter natürlich nicht, dass die Parkettelemente beim Belasten Ge räusche von sich gaben. Außen schienen sie in einigen Bereichen deutlich konkav zu schüsseln, dicht an dicht liegend, ohne irgendwelche Fugen. Er maß die Holzfeuchten mit elektrischem Gerät, ohne dabei irgendwelche Auffälligkeiten fest zustellen. Dann nahm er in einem Bereich, in dem die Schädigungen besonders deutlich spürbar waren, einen Stab auf. Das ging recht einfach. Er fragte den Bauherrn, ob er den Boden noch an weiteren Stellen öffnen dürfe. Der stimmte zu.
Der Gutachter öffnete jetzt stichprobenartig sechs Bereiche, an denen er einzelne Stäbe scheinbar mühelos lösen konnte. An einer Stelle erwischte er gleich sechs oder acht Lamellen, zusammengehalten durch die Spachtelmasse, die nahezu un beschädigt in etwa 2 mm Dicke unter dem Parkett haftete. Das Bild war überall gleich.
Der glatte Bruch zwischen Spachtelmasse und Estrich war in allen Flächenbereichen deutlich erkennbar. Der darunterliegende Zementestrich blieb von der ganzen Zerstörungsaktion nahezu unbeschädigt.
Vorsorglich hatte der Hand werker das Bildmaterial zum Ortstermin mitgebracht, das die Fehler bei der Säuberung des verschmutzten Parkettbodens im Vorfeld des nahenden Einzugs zeigte. Schließlich einigte man sich gütlich.
Der Bauherr zahlte dem bodenlegenden Handwerker zwei Arbeitsstunden, der nahm dafür eine punktuelle Reparatur dreier gelöster Lamellen vor. Dies war nur möglich, weil die geschädigten Bereiche in einem nicht einsehbaren Bereich des Wohnzimmers lagen.
Exakt ein Jahr später. Wieder wurde der Handwerker gerufen. Jetzt waren die Beschwerden deutlich heftiger, denn mittlerweile, so klagte der Auftraggeber, hatten sich bereits große Bereiche des Parketts gelöst. Der Boden würde beim Darüberlaufen knirschen.
Das vom Hausherrn beschriebene Bild bestätigte sich beim Ortstermin des Handwerkers. Die Fronten beharrten auf ihrer Meinung: Der Hausherr verharrte auf dem Standpunkt, dass die Verlegung unfachgerecht wäre, der Verleger wies auf seine sogar schriftlich nieder gelegten Anmerkungen zu den seinerzeitigen Reinigungsmaßnahmen hin.
Die Positionen waren verhärtet. Ein Gutachter sollte die Situation schlichten. Dem beauftragten Sachverständigen wurde der Vorgang beim Termin zunächst eindringlich geschildert. Der bodenlegende Handwerker sprach die Nassreinigung an und verwies auch auf die sehr rasche Bauzeit und das feuchte Klima während dieser Maßnahmen.
Schadensursachen
Bei der Untersuchung des Bodens entging dem Gutachter natürlich nicht, dass die Parkettelemente beim Belasten Ge räusche von sich gaben. Außen schienen sie in einigen Bereichen deutlich konkav zu schüsseln, dicht an dicht liegend, ohne irgendwelche Fugen. Er maß die Holzfeuchten mit elektrischem Gerät, ohne dabei irgendwelche Auffälligkeiten fest zustellen. Dann nahm er in einem Bereich, in dem die Schädigungen besonders deutlich spürbar waren, einen Stab auf. Das ging recht einfach. Er fragte den Bauherrn, ob er den Boden noch an weiteren Stellen öffnen dürfe. Der stimmte zu.
Der Gutachter öffnete jetzt stichprobenartig sechs Bereiche, an denen er einzelne Stäbe scheinbar mühelos lösen konnte. An einer Stelle erwischte er gleich sechs oder acht Lamellen, zusammengehalten durch die Spachtelmasse, die nahezu un beschädigt in etwa 2 mm Dicke unter dem Parkett haftete. Das Bild war überall gleich.
Der glatte Bruch zwischen Spachtelmasse und Estrich war in allen Flächenbereichen deutlich erkennbar. Der darunterliegende Zementestrich blieb von der ganzen Zerstörungsaktion nahezu unbeschädigt.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Praxisratgeber Boden Wand Decke
- 2014, 1. Auflage, 117 Seiten, Deutsch
- Herausgegeben: Holzmann Medien
- Verlag: Holzmann Medien
- ISBN-10: 3778308300
- ISBN-13: 9783778308301
- Erscheinungsdatum: 04.09.2014
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